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Volksbegehren „Veto gegen Temelin“

Im Jahr 2002 initiierte die FPÖ das Volksbegehren „Veto gegen Temelin. Volksbegehren zum Veto gegen einen EU-Beitritt der Republik Tschechien, falls Temelin nicht stillgelegt wird.“

Konkret wollte man, dass das Atomkraftwerk Temelin stillgelegt werden müsse, bevor Tschechien 2004 der EU beitreten könne. Das Volksbegehren erzielte 914.973 Unterschriften und belegt damit Rang 3 aller Volksbegehren (Stand 2020). Auch wenn das Begehren hohe Wogen schlug und lange im Nationalrat behandelt wurde, blieb Temelin letztlich in Betrieb, Tschechien trat 2004 der EU bei.

Kurzbeschreibung

Das Volksbegehren „Veto gegen Temelin“ (Eintragungswoche 14.-21.1.2002) wollte sicherstellen, dass das Atomkraftwerk Temelin in Tschechien stillgelegt werden muss, bevor Tschechien im Jahr 2004 der Europäischen Union beitritt. Dies wollte man per Veto Österreichs gegen diesen Beitritt erreichen.

Konkret hieß im Volksbegehren: „Österreich muss daher mit aller Vehemenz und allem Nachdruck seine Bedenken gegen das grenznahe AKW-Temelin zum Ausdruck bringen. Mittels Bundesverfassungsgesetz soll Tschechien signalisiert werden, dass Österreich auf der Stilllegung Temelins besteht.

Die Veto-Drohung ist in Europa durchaus üblich, um nationale Interessen durchzusetzen. Ein Gutachten des Insitituts für Umweltrecht an der Linzer Universität bestätigt, dass diese sowohl völkerrechtlich zulässig als auch innerstaatlich geboten ist.“

Die FPÖ initiierte das Volksbegehren zu einem Zeitpunkt, als sie selbst in der Regierung saß, also die Möglichkeit gehabt hätte, dieses Anliegen direkt einzubringen. Es wurde jedoch das Volk direkt miteingebunden und das Volksbegehren „Veto gegen Temelin“ wurde zum dritterfolgreichsten Plebiszit in der Zweiten Republik (Stand 2020) mit deutlich über 900.000 Unterstützungserklärungen.

Es wurde im Nationalrat ein „Besonderer Ausschuss zur Vorberatung des Volksbegehrens ‚Veto gegen Temelin’“ ins Leben gerufen, und es folgten mehrere Parlamentsdebatten zum Thema, sowie Expertenhearings und schließlich kam es zur Beschlussfassung eines Antrages von ÖVP, FPÖ und Grünen, der unter anderem ein Ausstiegsangebot („finanzielle Beteiligung an einem Ausstieg aus der Kernenergie“), die Initiative zu einem europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie und ein „Nein“ zu einer Erhöhung des Euratom-Kreditrahmens für neue Atomkraftwerke umfasste.

Auswirkungen

Auch wenn das Begehren hohe Wogen schlug und lange im Nationalrat behandelt wurde, blieb das AKW Temelin trotz Störfälle in Betrieb und die Republik Tschechien trat ohne Veto Österreichs 2004 der Europäischen Union bei.

 

Text des Volksbegehrens

Volksbegehren

„Veto gegen Temelin“

 

Durch Bundesverfassungsgesetz ist folgendes sicherzustellen: Die bundesverfassungsmäßig zuständigen Organe werden ermächtigt den Staatsvertrag über den Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union abzuschließen, sobald eine völkerrechtlich bindende Erklärung der Republik Tschechien vorliegt, das AKW Temelin auf Dauer stillzulegen, und diese Stilllegung auch tatsächlich erfolgt ist.

Dem Antrag war folgender Text angeschlossen:

„Veto gegen Temelin“

Volksbegehren zum Veto gegen einen EU-Beitritt der Republik

Tschechien, falls Temelin nicht stillgelegt wird.

Begründung:

Zahllose Pannen im AKW-Temelin sowie vernichtende Risikostudien und damit verbundene Horror-Szenarien erfüllen viele Menschen in unserem Land mit Sorge um ihre eigene Zukunft und die Zukunft ihrer Kinder.

Ein Reaktorunfall in Temelin kann nicht ausgeschlossen werden. Das belegen Studien vom Physiker Helmut Hirsch aus Hannover und von Bernd Franke vom Insititut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg.

"Angesichts der nuklearen Teile im AKW könnten die Folgen eines Unfalls die Größenordnung der Tschernobyl-Katastrophe erreichen", meint Hirsch (Kurier vom 11. 5. 2001).

Der Melker Prozess hat diese Sorge nicht gemindert.

Vielmehr besteht der begründete Verdacht, dass das UVP-Verfahren von vornherein nichts anderes sein sollte als ein groß-angelegtes, bilaterales Täuschungsmanöver.

Hauptzweck: Österreichern wie Tschechen durch diplomatische Spiegelfechtereien Sand in die Augen zu streuen.

Veto-Drohung soll Temelin stoppen.

Österreich muss daher mit aller Vehemenz und allem Nachdruck seine Bedenken gegen das grenznahe AKW-Temelin zum Ausdruck bringen. Mittels Bundesverfassungsgesetz soll Tschechien signalisiert werden, dass Österreich auf der Stilllegung Temelins besteht.

Die Veto-Drohung ist in Europa durchaus üblich, um nationale Interessen durchzusetzen. Ein Gutachten des Insitituts für Umweltrecht an der Linzer Universität bestätigt, dass diese sowohl völkerrechtlich zulässig als auch innerstaatlich geboten ist.

Tschechische Bevölkerung ist Partner.

Dieses Bundesverfassungsgesetz richtet sich nicht gegen die tschechische Bevölkerung, sondern allein gegen den staatlich-industriellen Atom-Komplex in Tschechien.

Die tschechische Bevölkerung wird vielmehr als Schicksalsgefährte in der Bedrohung gesehen. Es geht um eine grenzenlose Todesgefahr und um die gemeinsamen Lebensinteressen beider Völker.

Der Einleitungsantrag war am 5. Oktober 2001 eingebracht worden. Dem Einleitungsantrag waren 16.562 gültige Unterstützungserklärungen beigegeben (erforderlich gewesen wären - nach der seit 1. Jänner 1999 geltenden Rechtslage - 7.795 Unterstützungserklärungen).

Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande kommt, die in parlamentarische Behandlung genommen werden kann, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich, wobei die Zahl der vorgelegten Unterstützungserklärungen auf diese Eintragungen angerechnet wird.

Bevollmächtigter:

Dr. Hans Achatz, Richter

Als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Mag. Hilmar Kabas, Beamter
Ernest Windholz, Landesrat
Dr. Klaus Nittmann
Hubert Schreiner

Abrufbar unter:

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Volksbegehren_Veto_gegen_Temelin/start.aspx

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