Volksbegehren „Österreich zuerst“
Das Volksbegehren „Österreich zuerst“ wurde von der FPÖ unter Jörg Haider im Jahr 1992 initiiert und lag 1993 zur Unterfertigung auf (Eintragungswoche 25.1.-1.2.1993). Es erreichte 416.531 Unterschriften und belegt damit Rang 16 von 50 Volksbegehren (Stand 2020). Im Kern ging es um den Umgang mit dem steigenden Zuzug von Ausländern und der daraus folgenden „Ausländerproblematik“, die in Österreich in allen Bereichen zunehmend Thema wurde.
Kurzbeschreibung
Im Wesentlichen trat das Volksbegehren „Österreich zuerst“ für folgende Punkte ein:
- Verfassungsbestimmung: „Österreich ist kein Einwanderungsland“
- Einwanderungsstopp bis zur befriedigenden Lösung der illegalen Ausländerfrage, bis zur Beseitigung der Wohnungsnot und Senkung der Arbeitslosenrate auf 5 Prozent;
- Ausweispflicht für ausländische Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, wobei aus diesem Ausweis die Arbeitsgenehmigung und die Anmeldung zur Krankenversicherung hervorzugehen hat;
- Aufstocken der Exekutive (Fremdenpolizei, Kriminalpolizei), sowie deren bessere Bezahlung und Ausstattung zur Erfassung illegaler Ausländer und zur wirkungsvollen Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere des organisierten Verbrechens;
- sofortige Schaffung eines ständigen Grenzschutzes (Zoll, Gendarmerie) statt Bundesheereinsatz;
- Entspannung der Schulsituation durch Begrenzung des Anteils von Schülern mit fremder Muttersprache in Pflicht- und Berufsschulklassen mit höchstens 30 Prozent; bei einem mehr als 30-prozentigen Anteil von fremdsprachigen Kindern Einrichtung von Ausländer-Regelklassen;
- Entspannung der Schulsituation durch Teilnahme am Regelunterricht nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Vorbereitungsklassen);
- kein Ausländerwahlrecht bei allgemeinen Wahlen;
- keine vorzeitige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft;
- rigorose Maßnahmen gegen illegale gewerbliche Tätigkeiten (wie z. B. in Ausländervereinen und -klubs) und gegen Missbrauch von Sozialleistungen;
- sofortige Ausweisung und Aufenthaltsverbot für ausländische Straftäter und
- Errichtung einer Osteuropa-Stiftung zur Verhinderung von Wanderungsbewegungen
Die FPÖ sprach mit diesem Volksbegehren schon sehr früh die Problematik einer immer stärker werden Zuwanderung nach Österreich an. Bereits 1993 forderten die Freiheitlichen zielführende Maßnahmen für die Integration von Zuwanderern, auch Lohndumping durch ausländische Arbeitskräfte und importierte Kriminalität wurden thematisiert.
Bei den politischen Gegnern der FPÖ stieß das Volksbegehren, das als „Anti-Ausländer-Volksbegehren“ titulierte wurde, auf starke Ablehnung. Das Volksbegehren führte auch zum Austritt von Heide Schmidt aus der FPÖ und damit zur Gründung des Liberalen Forums.
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Hier geht es zur Infobroschüre der FPÖ zum Volksbegehren Österreich zuerst: "Das kann ich nur unterschreiben"
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Auswirkungen
Die Mehrheit der Medien wertete das Volksbegehren als Misserfolg Haiders, doch Jörg Haiders Aufstieg wurde dadurch nicht gebremst, sondern im Gegenteil, der Aufstieg der FPÖ unter Jörg Haider ging weiter.
Der Slogan "Österreich zuerst" wurde bei späteren Wahlkampagnen der FPÖ wieder aufgegriffen, was von seiner Aktualität zeugt.
Text des Volksbegehrens
Volksbegehren
"Österreich zuerst'"
durch Schaffung gesetzlicher Maßnahmen, die das Recht auf Heimat für alle österreichischen Staatsbürger dauerhaft sichern und unter diesem Gesichtspunkt eine zurückhaltende Einwanderungspolitik nach Österreich gewährleisten
1. Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes, um die Staatszielbestimmung "Österreich ist kein Einwanderungsland" im Bundes-Verfassungsgesetz 1920 (idF 1929) zu verankern.
2. Gesetzliche Normierung eines Einwanderungsstopps bis zur befriedigenden Lösung der illegalen Ausländerfrage, bis zur Beseitigung der Wohnungsnot und zur Senkung der Arbeitslosigkeit auf 5% sowie Schaffung gesetzlicher Maßnahmen, die gewährleisten, daß geförderte Wohnungen (Wohnbauförderung) in Zukunft nur österreichischen Staatsbürgern zuerkannt werden, sofern nicht internationale Abkommen und völkerrechtliche Normen dem entgegenstehen.
3. Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes, um eine generelle Ausweispflicht für ausländische Arbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz einzuführen, wobei aus diesem Ausweis die Arbeitsgenehmigung und die Anmeldung zur Krankenversicherung hervorzugehen hat.
4. Die Aufstockung der Exekutive (insbesondere Fremden- und- Kriminalpolizei), sowie deren bessere Bezahlung und Ausstattung zur Erfassung der illegalen Ausländer und zur wirkungsvolleren Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere des organisierten Verbrechens.
5. Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes zur sofortigen Schaffung einer ständigen Grenzschutztruppe (Zoll, Gendarmerie) statt des Bundesheereinsatzes.
6. Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes zur Änderung des Schulorganisationsgesetzes mit der eine Begrenzung des Anteils von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache in Pflicht- und Berufsschulklassen auf höchstens 30% gewährleistet ist; bei einem mehr als 30%igen Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache Einrichtung von Ausländer-Regelklassen.
7. Entspannung der Schulsituation durch Teilnahme am Regelunterricht von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Vorbereitungsklassen).
8. Schaffung einer Bestimmung im Parteiengesetz, die sicherstellt, daß an parteiinternen Vorwahlverfahren zur Erstellung der Listen für die allgemeinen Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern, ausschließlich österreichische Staatsbürger teilnehmen.
9. Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes zur Eindämmung der Praxis vorzeitiger Staatsbürgerschaftsverleihungen.
10. Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes, um illegale gewerbliche Tätigkeiten (wie zB in Ausländervereinen und -clubs) zu unterbinden, sowie Setzung rigoroser Maßnahmen gegen den Mißbrauch von Sozialleistungen.
11. Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Möglichkeit der sofortigen Ausweisung und Verhängung von Aufenthaltsverboten für ausländische Straftäter.
12. Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes zur Errichtung einer Osteuropa-Stiftung zur Verhinderung von Wanderungsbewegungen.
Der Nationalrat hat auf Grund der von den Regierungsparteien betriebenen Politik in Fragen der Ausländerpolitik bislang weitgehend versagt: ob in der Frage der Rolle Österreichs als Einwanderungsland, des illegalen Aufenthaltes und der illegalen Beschäftigung von Ausländern, der Ausweispflicht für ausländische Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, der Aufstockung der Exekutive zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung, der Schaffung einer ständigen Grenzschutztruppe, der prozentuellen Begrenzung des Anteils von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache im Pflichtschulbereich, der Sicherstellung des Ausschlusses eines Ausländerwahlrechtes bei allgemeinen Wahlen, der Verleihung österreichischer Staatsbürgerschaften, der Vermeidung illegaler gewerblicher Tätigkeit und des Mißbrauchs von Sozialleistungen oder der Verhängung von Aufenthaltsverboten für ausländische Straftäter.
In keinem dieser Fälle vertraten die Nationalratsfraktionen der SPÖ und ÖVP bisher österreichische Interessen.
Österreich ist wegen seiner Größe und Siedlungsdichte kein Einwanderungsland! In Österreich wohnen derzeit rund 230 Einwohner auf einem Quadratkilometer besiedelbarem Gebiet, im europäischen Vergleich lediglich 100 Einwohner. Klassische Einwanderungsländer (USA, Australien, Kanada ua.) nehmen seit Jahren nur sehr restriktiv Ausländer auf. Hierbei wird die Aufnahme insbesondere nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und der jeweiligen Wirtschaftslage ausgerichtet. In Österreich ist nach Auffassung führender Wirtschaftswissenschafter (zB Universitätsprofessor Dr. R. Eder; Wirtschaftsuniversität Wien) das Optimum für den Zustrom von Ausländern bereits überschritten: "Die optimale Bevölkerung ist dann gegeben, wenn der Wohlstand am höchsten ist."
Verschiedene Indikatoren zeigen, daß das Optimum bereits überschritten ist: "Bei geringerer Bevölkerung ginge es den Österreichern spürbar besser als jetzt. Zur Erhaltung der politischen Macht wäre jedoch eine Überbevölkerung interessant. In einer Demokratie müßte allerdings das Wohl des Bürgers mehr zählen, als der Machthunger und Größenwahn von Politikern."
Im Gefolge der Öffnung Osteuropas und der Wiedervereinigung Deutschlands stieg die Zuwanderung von Ausländern nach Österreich rasant.
Der Zustrom von Ausländern verstärkte sich 1989, erreichte 1990 (mit + 128 700) einen am kurzfristigen Höhepunkt und blieb 1991 ( + 64 100) mehr als fünfmal so hoch wie im Schnitt der ,,80er Jahre". Der Anteil der Ausländer an der Wohnbevölkerung hatte in der Vergangenheit einen leicht steigenden Trend, blieb aber stets unter 5% (1961: 1,4%, 1971: 2,8%, 1981: 4%). Durch diese Entwicklung ist der Anteil von 3,9% (im Jahr 1988) auf 6,6% (1991) stärker als in allen anderen OECD-Ländern angewachsen. Damit ist die Ausländerdichte in Österreich, die in der Vergangenheit im Vergleich zu den westeuropäischen Industrieländern gering war, über den Durchschnitt gerückt. Die Herkunft der Ausländer in Österreich weicht stark von der anderer europäischer Länder ab. In der Schweiz kommen etwa 70% der Ausländer aus der EG, in Schweden etwa die Hälfte aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Im Gegensatz dazu stammt der Großteil der Ausländer in der BRD, aber auch in Österreich, aus Gebieten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes.
Die Anhänger einer ungezügelten Einwanderung führen als Beispiel oft den Zuzug aus den Kronländern der Habsburger Monarchie nach Wien an, als die Stadt zwischen 1890 und 1910 expandierte: "In Spitzenjahren kamen damals bis zu 30000 neue Bürger hinzu; im Durchschnitt immerhin 15000 pro Jahr" (Rainer Münz, Österr. Akademie der Wissenschaften). Die geschilderte Situation trifft jedoch auf die heutige Wanderungsbewegung nicht zu: innerhalb von fünf Jahren, 1987 bis 1991, zogen 105 600 Ausländer legal nach Wien zu, was einen Durchschnitt von 22617 Emigranten pro Jahr bedeutet. Die Spitze dieser Entwicklung wurde im Jahre 1991 (39945 Einwanderer) erreicht. Im laufenden Jahr muß mit einer weiteren Erhöhung dieser Zahl gerechnet werden.
Selbst die 0 ECD weist historische Vergleiche mit früheren Wanderungsbewegungen zurück: diese würden die heute beschränkte Aufnahmekapazität Österreichs sowohl aus sozialen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht berücksichtigen.
Auch die Schätzungen über die tatsächliche Zahl der illegal in Österreich lebenden Fremdendifferieren stark. Es ist jedoch davon auszugehen, daß sich derzeit rund 250 000 bis 300 000 "Illegale" im Bundesgebiet aufhalten.
In einer Stellungnahme der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten zum Entwurf des Aufenthaltsgesetzes werden sogar bis zu 400 000 illegal in Österreich lebende Ausländer geschätzt. Großes Interesse und heftige Diskussionen hat in diesem Zusammenhang auch ein im Frühjahr herausgegebenes Buch mit dem Titel "Die schutzlose Gesellschaft" ausgelöst. Diese Dokumentation, welche unter den Pseudonymen zweier Wiener Polizisten erschienen ist; enthüllt zahlreiche gesellschaftspolitische Fakten, die zweifelsfrei die Aufmerksamkeit des interessierten Lesers wecken. So wurde von den Autoren recherchiert, daß - entgegen bisher publizierter Angaben - " ..... bereits an die 900 000 Ausländer in Österreich leben und in wenigen Monaten die Millionen-Grenze überschritten wird, sofern dies nicht schon der Fall ist".
Ein Rechtsstaat kann einen derartigen Zustand nicht akzeptieren. Durch die permanente Zunahme der "IIIegalen" werden bestehende Probleme im Bereich der Schwarzarbeit und der wachsenden Kriminalität noch weiter verstärkt. In Österreich nimmt darüber hinaus die Wohnungsnot rapide zu. Derzeit suchen rund 250 000 vor allem junge Österreicher eine entsprechende Unterkunft. Alle Prognosen über die Wohnbauentwicklung belegen, daß diese Problematik vor allem im Bereich der mittleren Zinskategorie nicht in absehbarer Zeit entschärft werden kann. Allein in Wien sind derzeit rund 60 000 Wohnungssuchende bei Wohnbaugenossenschaften und etwa 20 000 bei der Stadtgemeinde vorgemerkt. Da sich die Planung im Wohnbereich an längerfristigen Trends orientiert, kann ohne die Erstellung eines Sonderwohnbauprogramms keine Beseitigung der bestehenden Engpässe erwartet werden.
Durch fehlende Wohnungskapazitäten werden auch zahlreiche Ausländer gezwungen, bei unzumutbar hohen Mieten. in Elendsquartieren Unterkunft zu nehmen. In Anbetracht der begrenzten finanziellen Ressourcen im Wohnbauförderungsbereich ist nicht einzusehen, weshalb gerade im heiklen Bereich des Wohnungswesens Ausländer über den völkerrechtlich gebotenen Rahmen hinaus den Inländern gleichgestellt sind bzw. werden sollen. Dies betrifft sowohl den Zugang zu geförderten Wohnungen als auch die Befreiung von den Gerichtsgebühren.
Auch die Situation am Arbeitsmarkt ist gespannt. Der Großteil des Anstiegs der Beschäftigung in den letzten beiden Jahren entfiel auf Ausländer: nur 24% der zusätzlichen 59000 Lohn- und Gehaltsempfänger waren 1991 Inländer. Das Arbeitskräfteangebot der Inländer steigt· unterdurchschnittlich, einerseits infolge des verstärkten Abbaus älterer Arbeitskräfte, andererseits wegen der geringen Unterstützung der Frauenerwerbstätigkeit. Trotz der vergleichsweise starken Ausweitung der Beschäftigung stieg die Arbeitslosigkeit jedoch seit 1989 deutlich. Waren 1989 fast 150 000 Arbeitslose beim Arbeitsamt registriert (davon rund 11 000 Ausländer), so stieg der Durchschnittsbestand bis 1991 auf 185 000 (+36000; +24%). Die Zahl der ausländischen Arbeitslosen hat sich in dieser Zeitspanne verdoppelt. Im Laufe des ersten Halbjahres 1992 halbierte sich die Beschäftigungsexpansion auf + 1 % gegenüber dem Vorjahr. Vom jüngsten Rückgang der Beschäftigungsdynamik waren im wesentlichen Ausländer betroffen. Generell lag die Arbeitslosenquote in Österreich im vergangenen Jahr bei 5,8%. Für 1992 werden bereits 6,8% prognostiziert. Die Ausländerarbeitslosigkeit liegt derzeit bei etwa 11 % und steigt weiter an.
Durch den hohen Anteil illegal beschäftigter Ausländer wird zusätzlicher Druck auf den Wohnungs- und Arbeitsmarkt ausgeübt. Eine im Oktober 1991 bundesweit durchgeführte Untersuchung von 857 Betrieben hat bei zwei Drittel der Unternehmen Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden 1 700 illegal in Österreich lebende Ausländer angetroffen.
Angesichts der bestehenden Probleme auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sollte gesetzlich fixiert werden, daß die Zahl der durch Verordnung festzulegenden Aufenthaltsbewilligungen im Sinne des Aufenthaltsgesetzes nur in sehr restriktiver Weise festlegt werden kann.
Die illegale Beschäftigung von Ausländern, welche nicht nur eine Steuerhinterziehung und Umgehung der Beitragspflicht zu Sozialversicherung darstellt, sondern auch das Lohnniveau durch die zahlreichen ausländischen Billigstarbeitskräfte senkt, kann nur durch eine entsprechende Verschärfung der Kontrollen wirksam bekämpft werden. Die Verpflichtung, ab Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Ausweis mitzuführen, der nicht nur die Anmeldung bei der Sozialversicherung, sondern auch die Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung dokumentiert, würde Kontrollmaßnahmen noch erheblich erleichtern. Der Bedarf einer derartigen Regelung ist zwar erkannt (Arbeitsübereinkommen 1990), bisher wurden jedoch keine einschlägigen gesetzlichen Maßnahmen gesetzt.
Wenngleich die SPÖ und ÖVP unter dem politischen Druck der FPÖ bereits einige fremdenrechtliche Reformen in Ansätzen durchgeführt haben, scheiterte die Realisierung der gesetzlichen Vorgabe mitunter auch an den mangelnden Rahmenbedingungen der Vollziehung. Als wesentliche Problembereiche sind insbesondere der akute Personalmangel im Sicherheitsbereich, die unzureichenden Kontrollmöglichkeiten an Österreichs Grenzübergängen und der Mangel an Räumen zur Unterbringung von Schubhäftlingen anzuführen.
Wie der Leiter der Wiener Fremdenpolizei in einem Interview darlegte, wurden 1970 rund 84000 Ausländer von 52 Mitarbeitern behördlich erfaßt. Obwohl die Zahl der registrierten Fremden in Wien mittlerweile auf etwa 300 000 angewachsen ist, stehen nunmehr lediglich 84 Mitarbeiter zur Bewältigung dieser Aufgaben zur Verfügung.
Auch die Ausstattung der einzelnen Wachkörper entspricht nicht den technischen Mindesterfordernissen. Trotz der zunehmenden Grenzübertritte sind kaum Paßlesegeräte an Österreichs GrenzkontrollsteIlen vorhanden. In letzter Zeit mußte ein rasantes Ansteigen von Visum-Fälschungen festgestellt werden. Es erscheint daher zwingend geboten, fälschungssichere Klebesichtvermerke einzuführen.
Das Berufsbild des Exekutivbeamten bedarf im Hinblick auf das spezifische Anforderungsprofil zweifelsfrei einer weiteren Aufwertung. Nur die Schaffung eines aufgabenspezifischen und leistungsorientierten Gehaltsschemas für die Sicherheitsexekutive sowie die Bereitstellung einer ausreichenden Infrastruktur ermöglichen eine Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes unserer Exekutivbeamten und erhöhen deren Einsatzbereitschaft.
Es ist leider Tatsache, daß einerseits die schlechte Bezahlung der Sicherheitsexekutive und andererseits die durch den Personalmangel bedingte unzumutbare Überstundenleistung zu Nachwuchsproblemen führen.
Auch der aktuelle Budgetvoranschlag sieht keine entscheidende Planstellenvermehrung für den Sicherheitsbereich vor.
Zweifelsfrei ist es eine klassische Aufgabe des österreichischen Bundesheeres, die Exekutive in Ausnahmesituationen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Durch die Länge des Grenzsicherungseinsatzes (bereits zwei Jahre) wird die Assistenzleistung des österreichischen Bundesheeres jedoch mittlerweile zur Dauereinrichtung. Die Schaffung einer eigenen Grenzschutztruppe, die aus Gendarmerie- und Zollwachebeamten bestehen soll, ist daher unaufschiebbar. Darüber hinaus sollte (zumindest mittelfristig) die organisatorische Eingliederung der Zollwache in das Innenministerium erfolgen. Im Falle der Eingliederung wäre die bestehende und bewährte Infrastruktur der Zollwache als eigen Ständiger Wachkörper zu erhalten. Die gegenwärtige Aufgabenteilung (Mitwirkung der Zollwache, Gendarmerie, Vertragsbedienstete der Gendarmerie und Bundesheerangehörige) bedarf (im Hinblick auf die derzeitige Kompetenzzersplitterung dringend einer Reform.
Die neuzuschaffende Grenzschutztruppe sollte letztlich nicht nur die Überwachung der österreichischen Grenze an den eingerichteten GrenzkontrollsteIlen übernehmen, sondern auch die Sicherung der sogenannten "grünen Grenze" garantieren.
In einigen Ballungszentren gibt es bereits Schulklassen mit einem über 70%igen Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache. Einzelne Spitzenwerte liegen sogar über 85%! Bei derartigen Verhältnissen ist eine für die Zukunft unserer Kinder notwendige Ausbildung gefährdet. Andererseits ist bei diesen hohen Prozentsätzen die Einbindung der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache in die österreichische Gesellschaftsordnung unmöglich. In der Praxis sind bei österreichischen Kindern bereits Bildungsdefizite zu verzeichnen. Immer mehr Eltern sehen sich daher gezwungen, ihre Kinder unter großen finanziellen Opfern an Privatschulen unterrichten zu lassen.
Für einige Sozialisten, wie etwa Unterrichtsminister Scholten, die nach wie vor die Idee der multikulturellen Gesellschaft vertreten, ist unsere kulturelle Identität praktisch wertlos, ja sogar politisch bedenklich, Dies ist in den offiziellen Schriften des Unterrichtsministeriums nachzulesen. Um unsere kulturelle Identität zu erhalten, den Einbindungsprozeß von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache erfolgreich durchzuführen, um den Unterricht auch weiterhin finanzieren zu können, aber auch um eine solide Ausbildung unserer Kinder zu gewährleisten, muß der Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache in den Klassen mit rund 30% begrenzt werden. Diese Forderung findet sich sogar in einer Studie der Stadt Wien und in einem Forderungskatalog der ÖVP, scheiterte aber bisher am Veto von Bundesminister Scholten und seiner Partei. Heute bestreiten nicht einmal sozialistische Schulpolitiker, wie wichtig Deutschkenntnisse sind, um die Aufgabenstellung der Schule, aber auch den Alltag bewältigen zu können. Weil die von der großen Koalition dominierte Schulverwaltung justament darauf besteht, Kinder mit mangelhaften oder überhaupt fehlenden deutschen Sprachkenntnissen sofort, in Regelklassen des Pflichtschulbereiches einzugliedern, sinkt das Ausbildungsniveau, und Schwierigkeiten für die gesamte Schulgemeinschaft sind unabwendbar. Für schulpflichtige Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, deren Kenntnisse in der deutschen Sprache noch nicht die Teilnahme am Unterricht einer Regelklasse ermöglichen, sollen Vorbereitungsklassen eingerichtet werden, Ziel der Vorbereitungsklassen soll sein, die schnellstmögliche Eingliederung der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache in die ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Regelklassen zu gewährleisten. In diesen Vorbereitungsklassen sollen die Schüler in der deutschen Sprache so intensiv gefördert werden, daß ihre Verweildauer in diesen Klassen in der Regel zwei Jahre nicht überschreiten. Ein vorzeitiger Übergang ist anzustreben.
In einer demokratischen Gesellschaft stellt das Wahlrecht eines der wichtigsten Bürgerrechte dar. Es soll daher von jenen ausgeübt werden, die sich mit dieser Gesellschaft und mit diesem Staat identifizieren und die auch bereit sind, die Folgen ihrer Wahlentscheidung auf Dauer zu tragen. Daher setzt das Wahlrecht zu den allgemeinen Vertretungskörpern in Österreich die Staatsbürgerschaft voraus. Nur der Staatsbürger verfügt über den Anspruch, die Geschicke der Republik Österreich mit seiner Stimme aktiv mitzugestalten bzw. für seine Mitbürger als gewählter Mandatar einzutreten. Er hat durch die Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten im Rahmen dieses besonderen Verhältnisses zum Staat den notwendigen Bezug zur Gemeinschaft im Staatsverband. Das Wahlrecht ist letztlich ein Bürger- und nicht Menschenrecht, weshalb die Einführung eines Ausländerwahlrechtes bei allgemeinen Wahlen entschieden abzulehnen ist. Aus diesem Grund erscheint es erforderlich, in das Parteiengesetz Bestimmungen anzunehmen, durch die parteiinterne Vorwahlverfahren ausschließlich den österreichischen Staatsbürgern vorbehalten werden.
Nach der geltenden Rechtslage kann die österreichische Staatsbürgerschaft grundsätzlich erst nach einem zehnjährigen ordentlichen Aufenthalt im Bundesgebiet verliehen werden. Nur bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes darf die 5taatsbürgerschaft nach Anhörung des Innenministers bereits nach vierjähriger ununterbrochener ordentlicher Wohnsitznahme im Gebiet der Republik verliehen werden. Diese Ausnahmebestimmung wurde von den Behörden jedoch in den letzten Monaten zu häufig im Rahmen des freien Ermessens herangezogen.
Zwischen 1980 und 1991 nahmen rund 108 000 Ausländer die österreichische Staatsbürgerschaft an. Nach den Angaben des Österreichischen Statistischen Zentralamtes mußte 1991 mit 11 394 Einbürgerungen ein neuerlicher Spitzenwert registriert werden.
Im internationalen Vergleich weist Österreich mit einer Einbürgerungsrate von 22 auf 1 000 Ausländer einen überdurchschnittlich hohen Wert aus, der nur noch von Schweden und Norwegen übertroffen wird. Die Schweiz bürgerte im Jahr 1990 nur 8 und Westdeutschland lediglich 15 von 1 000 Ausländern ein. Eine Änderung der gegenwärtigen Verleihungspraxis erscheint daher in Österreich dringend geboten.
In Wien werden beispielsweise ein Drittel der eingebrachten Einbürgerungsanträge bereits nach vierjährigem Aufenthalt positiv erledigt. Daher sollten "die besonders berücksichtigungswürdigen Gründe" in restriktiver Weise im Staatsbürgerschaftsgesetz taxativ verankert werden. Die derzeit im Gesetz festgelegte 10-Jahres-Frist (Kannbestimmung) ist auch in der Praxis einzuhalten und sollte nur in konkreten Ausnahmefällen im Rahmen des freien Ermessens der Behörden durchbrochen werden.
Speziell in Ballungszentren, insbesondere in der Bundeshauptstadt Wien, schließen sich Ausländer immer wieder in Vereinen und Clubs zusammen. In diesem Bereich wird aber weit über die gesetzlichen Grundlagen des österreichischen Vereinsgesetzes hinaus Mißbrauch betrieben. Vereins- bzw. Clublokale stellen in Wahrheit immer häufiger Gastronomiebetriebe dar, welche die gewerberechtlichen sanitäts- und baupolizeilichen Auflagen weitgehend nicht erfüllen (fehlende Sanitäranlagen, keine Sperrstunden, kein Lärmschutz, verbotenes Glücksspiel, Geheimprostitution, Schwarzhandel usw.) und dadurch bei einheimischen Anrainern und Gewerbetreibenden Verärgerung und berechtigten Unmut hervorrufen. Nur eine gesetzliche Neuregelung und deren strenger Vollzug könnten in diesem Bereich die Ordnung wiederherstellen. In den letzten Jahren wurden zunehmend Mißbräuche von Sozialleistungen durch Ausländer bekannt, die Gegenmaßnahmen erforderlich machen. Neue Geburtsurkunden, die einen früheren Pensionsbezug ermöglichen, nur auf dem Papier existente Kinder, die zum Bezug von Familienbeihilfen " berechtigen, Vortäuschen eines inländischen Wohnsitzes, sodaß zu minimalen Pensionen beträchtliche, aus den Beitragszahlungen nicht finanzierbare Ausgleichszulagen gewährt werden, sind in diesem Zusammenhang anzuführen.
In den letzten Jahren ist die Zahl der illegal eingereisten sowie der in Asylverfahren abgewiesenen und untergetauchten Fremden stark angewachsen. In diesem Zeitraum war auch ein Zuwachs der Fremdenkriminalität in Österreich zu verzeichnen. So haben beispielsweise nach dem zuletzt im Parlament behandelten Sicherheitsbericht 1990 die Verbrechen um 63%, der Bandendiebstahl sogar um 197% binnen eines Jahres zugenommen. Der Anteil ausländischer Tatverdächtiger liegt bei Verbrechen bereits über 30 Prozent.
Aus diesem Grunde sollte beispielsweise die Auskunftspflicht für Fremde erweitert und die Verhängung von Aufenthaltsverboten auch dann ermöglicht werden, wenn Fremde den redlichen und rechtmäßigen Erwerb der Mittel zum Unterhalt nicht nachweisen können. Eine entsprechende Regelung war bereits bis zum Inkrafttreten der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 rechtswirksam.
Ohne Nachweis des redlichen und rechtmäßigen Erwerbs kann - wie Fremdenpolizisten bestätigen - die weitere Zunahme der von Ausländern begangenen Vermögensdelikte kaum eingedämmt werden.
Auch das Problem der hohen Zahl illegal in Österreich lebender Fremder sollte im Zuge fremdenrechtlicher Novellen Berücksichtigung finden: Es wäre zweckmäßig, "Illegalen" die Möglichkeit einzuräumen, binnen einer Fallfrist nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes eine entsprechende Bewilligung in Österreich zu beantragen. Im Bewilligungsverfahren sollte behördlich festgestellt werden, ob die Bedingungen für die Erteilung auch tatsächlich vorliegen. Sind die gesetzlich geregelten Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht erfüllt, oder wird ein "Illegaler" nach dieser Fallfrist ohne AntragsteIlung aufgegriffen, so sollte unverzüglich dessen Abschiebung erfolgen.
Die Vielzahl ausländischer Straftäter macht darüber hinaus auch die Schaffung zusätzlicher Hafträume erforderlich. In der Praxis können mitunter Schubhäftlinge wegen des akuten Mangels an geeigneten Hafträumen nicht mehr arretiert und außer Landes gebracht werden.
Diese Tatsache bestätigt auch der Bundesminister für Inneres Dr. Franz Löschnak in einer Anfragebeantwortung vom 8. September 1992, wenn er zugibt, daß allein im Burgenland im Jahre 1991 von insgesamt 11 000 Personen, die nach einem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen worden sind, 2 614 aus den oben angeführten Mängeln wiederum freigelassen worden sind.
Wanderbewegungen im heutigen Ausmaß nützen weder den Einwanderungs- noch den Auswanderungsländern. Wenn wirtschaftliche Hilfe gezielt im Ausland eingesetzt wird, dh., konkrete Projekte (zB. Neuansiedlung von Betrieben) gefördert werden, so kann man Abwanderungen aus wirtschaftlichen Gründen verhindern. Die gegenwärtigen Reformprozesse und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach jahrzehntelanger kommunistischer Herrschaft in Ost- und Südost-Europa erhöhen bei einem wirtschaftlichen Desaster in diesem Raum auch die Gefahr einer Masseneinwanderung nach Österreich.
Die bisherige Regierungspraxis, an osteuropäische Staaten österreichische Steuergelder in Milliardenhöhe ohne begleitende Kontrolle zu verleihen, wird strikt abgelehnt.
Ziel der freiheitlichen Forderung nach Schaffung einer Osteuropa-Stiftung ist es, ost- und südosteuropäischen Staaten eine "maßgeschneiderte" Unterstützung ihrer demokratischen und wirtschaftlichen Reformbestrebungen zu bieten und den Grundstein für eine bleibende Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in diesem Raum zu legen. Dieses Programm soll beispielsweise die Ausbildung von Facharbeitern sowie die Stärkung der privaten Eigentümerstrukturen im ost- und südosteuropäischen Wirtschaftsprozeß umfassen.
Mittels einer Reintegrationshilfe (finanzielle Anreize und soziale Absicherungen für die Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer) soll auch die Existenz junger Unternehmen in diesen Regionen erleichtert werden. Durch die verstärkte Kooperation zwischen der Osteuropa-Stiftung und den ost- bzw. südosteuropäischen Staaten kann der wirtschaftliche Reformprozeß erleichtert und damit die Stabilität - auch der jungen demokratischen Strukturen - gesichert werden.
Abrufbar unter:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XVIII/I/I_01015/imfname_262224.pdf