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2006 „Österreich bleib frei!“

Im Jahr 2006 initiierte die FPÖ das Volksbegehren „Österreich bleib frei!“. Eintragungswoche war von 6. bis 13. März 2006. In Summe unterstützten 258.281 Österreicher das Begehren (Rang 24 von 50 Volksbegehren, Stand 2020), welches einen Paradigmenwechsel in der freiheitlichen Politik darstellte, aber auch eine Art „Vorkampagne“ der FPÖ vor den Nationalratswahlen im Oktober 2006.

Kurzbeschreibung

Das Volksbegehren „Österreich bleib frei!“ der Freiheitlichen verfolgte drei zentrale Ziele:

– die Bewahrung der österreichischen Neutralität

– die Verhinderung des EU-Beitritts der Türkei

– die Abwehr der EU-Verfassung in der vorliegenden Form aus dem Jahr 2005.

Hintergrund des Volksbegehrens war der Umstand, dass im Zuge der Versuche, eine gemeinsame europäische Verfassung zu errichten, der Bevölkerung verschwiegen wurde, welche Auswirkungen diese auf die österreichische Neutralität gehabt hätte. Insbesondere die Tendenz zu einer starken Zentralisierung der Europäischen Union stand im Fokus freiheitlicher Kritik.

Dazu kam das Begehren seitens europäischer Politik, die Türkei möglichst rasch in die Europäische Union aufzunehmen, ein Unterfangen, dem der österreichische ÖVP-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel indirekt mit der Zustimmung über Verhandlungen über die Aufnahme der Türkei in die EU mit den Weg bereitet hat.

Zusätzlich spielte die FPÖ-interne Situation eine Rolle bei der Initiierung des Volksbegehrens. Nachdem man bis 2005 in der Regierung gemeinsam mit der ÖVP eher einer neutralitätsfeindliche Politik mittrug, und auch davor eher für einen Beitritt Österreichs zu NATO eingetreten war, beziehungsweise für eine EU-Verfassung stimmte, bedeutete nach der Abspaltung des BZÖ dieses Volksbegehren eine Abkehr von der bisherigen Politik.

Ein weiter Grund für das Volksbegehren lag wahrscheinlich auch darin, dass es unmittelbar nach der Abspaltung des BZÖ als „Zwischenkampagne“ für die FPÖ für die Nationalratswahl 2006 fungieren konnte.

Auswirkungen

Was die Neutralität betrifft, so ist die Lage diesbezüglich bis heute unklar. Die EU-Verfassung in der damaligen Form sollte an Referenden in Frankreich und den Niederlanden scheitern, wurde aber später über die Hintertüre als „Vertrag von Lissabon“ eingeführt. Der EU-Beitritt der Türkei ist bis heute ungewiss, derzeit aber eher unwahrscheinlich.

Text des Volksbegehrens

„Der Nationalrat möge durch Bundesverfassungsgesetz beschließen,

1) dass der Bestand der österreichischen Neutralität als Grundprinzip der Verfassung garantiert wird und

2) dass weder die Zustimmung zu einer EU-Verfassung

3) noch die Zustimmung zu einem allfälligen EU-Beitritt der Türkei ohne Zustimmung der österreichischen Bevölkerung in Volksabstimmungen Gesetzeskraft erlangt.

 

Begründung

Es gibt Augenblicke im Leben, in denen Schweigen zur Schuld und Sprechen zur Notwendigkeit wird. Eine Bürgerpflicht, eine moralische Herausforderung, ein kategorischer Imperativ, dem man sich nicht entziehen kann. (Oriana Fallaci, Die Wut und der Stolz)

Das vorliegende Volksbegehren verfolgt drei Ziele:

–        die Bewahrung der österreichischen Neutralität

–        die Vereitelung des EU-Beitritts der Türkei

–        die Abwehr der EU-Verfassung in der vorliegenden Form.

Alle drei Themen – sei es die Neutralität, die Mitgliedschaft der Türkei in der EU oder die EU-Verfassung – bestimmen das Schicksal unseres Landes auf lange Sicht. Entscheidungen, die sich auf sie beziehen, beeinflussen das Leben jedes einzelnen Bürgers. Sie sind daher zu wichtig, um von den Vertretern des Souveräns in Regierung und Parlament im Alleingang getroffen zu werden. Hier muss vielmehr der Souverän selbst zu Wort kommen. Umso mehr, als die Volksvertreter im Begriff stehen, das Mandat des Machtgebers – und dieser ist das Volk – in paternalistisch-autoritärer Weise zu missbrauchen.

Das politische Establishment

  • –  höhlt die Neutralität juristisch aus – scheinheiligen Sonntagsreden zum Trotz und gemäß der

Technik, einen Baum nach und nach zu vergiften, um den Vorwand dafür zu schaffen, man müsse ihn fällen

  • –  stemmt sich dem EU-Beitritt der Türkei halbherzig entgegen, während es ihn doch in Wahrheit mit der europäischen Türken-Lobby hinterrücks betreibt
  • –  hat die EU-Verfassung ratifiziert und hätte seinen Beitrag zur Inkraftsetzung dieses Machwerks

geleistet, wenn nicht demokratischere Regierungen ihren Völkern die Gelegenheit gegeben hätten, diesen Prozess – vorderhand – auszusetzen.

Tatsächlich sind die Österreicher in großer Mehrheit für die Beibehaltung der Neutralität, gegen den EU-Beitritt der Türkei und gegen die EU-Verfassung. Alle Umfragen der letzten Jahre belegen das.

Säßen im Parlament wirklich Repräsentanten des Volkes, die es nicht für schändlich hielten, dessen Willen widerzuspiegeln, so käme dieser Volkswillen hinsichtlich jeder der in Rede stehenden Themen in qualifizierten Mehrheiten zum Ausdruck. Eine unterwürfige Haltung gegenüber den Brüsseler Eurokraten, ein feiges Schielen nach dem Ausland, eine größere Identifikation mit der megalomanen EU-Utopie als mit den Bedürfnissen Österreichs verhindern das. Die Machthaber im Staate missachten aber nicht nur den Standpunkt derer, von denen sie ihre Macht herleiten, ihr Machtmissbrauch widerstrebt auch dem Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung, wo es heißt: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volke aus.“

 

I.                   Gute Gründe für ein Nein zum EU-Beitritt der Türkei sind:

  1. Ein EU-Beitritt der Türkei würde den Zustand der Union zulasten ihrer Mitgliedsstaaten – auch Österreichs – weiter verschlechtern. „Die Kopenhagener Kriterien regeln den möglichen Beitritt eines Landes zur Europäischen Union. Bestandteil dieser Kriterien ist auch die Integrationsfähigkeit der EU. Nach geographischer Ausdehnung, Bevölkerungszahl, nationaler und kultureller Identität, ökonomischer und politischer Struktur ist die Türkei mit den bisherigen Beitrittsländern aber nicht zu vergleichen.“ (Angela Merkel, dt. Bundeskanzlerin)
  1. Die Türkei ist kein europäisches Land. Tatsächlich ist sie es weder geographisch noch kul- turell. Nur 5 Prozent der Türkei liegen in Europa und weniger als 10 Prozent der Bevölkerung leben dort. Das Erbe der griechischen Antike, das römische Recht, die jüdisch-christliche Ethik, die Renaissance und die Aufklärung sind an der Türkei weitgehend vorübergegangen. Die Identifikation mit der Werteordnung Europas ist selbst im europäischen Teil der Türkei, in Türkisch-Thrakien, nur wenig ausgeprägt. Was Anatolien betrifft, so kann davon keine Rede sein.

Die Aufnahme der Türkei würde überdies einen Präzedenzfall mit unabsehbaren Auswirkungen schaffen: Wer ein außereuropäisches Land aufnimmt, könnte auch Israel und den Maghrebstaaten, der Ukraine, Weißrussland und Russland eine Aufnahme schwerlich verweigern. Europa als geographische Einheit, als gemeinsamer Geschichts- und Kulturraum, hörte auf zu existieren.

  1. Ankara missachtet die Menschenrechte. Wie die türkische Menschenrechtsorganisation Hu- man Rights Foundation mitteilt, wird in der Türkei auch heute noch flächendeckend gefoltert. Al- lein bis August 2005 wurden 600 Folterfälle dokumentiert. Mehr als 800 Türken suchten heuer in Österreich um politisches Asyl an. Weit über 12.000 türkische Asylwerber kamen seit 2003 nach Deutschland. Bis heute leugnet die türkische Regierung den Völkermord an den Armeniern in den Jahren 1895/96 und 1914/15. Dr. Tessa Hoffmann, die Armenien-Koordinatorin der Gesell- schaft für bedrohte Völker, spricht von der „Vernichtung von 3,5 Millionen christlichen Bürgern, unter ihnen 1,5 Millionen Armenier.“ Ethnische Minderheiten, sagt sie, würden noch immer diskriminiert. – „Solange es Christen nicht möglich ist, in der Türkei Kirchen zu bauen oder auch nur zu renovieren oder ihre eigenen Priester zu haben, solange kann niemand ernsthaft behaupten, in der Türkei gelte Religionsfreiheit.“ (Wolfgang Schäuble)
  1. Im Falle des Beitritts droht eine Masseneinwanderung mit unabsehbaren Folgen für das Gesellschaftsgefüge der Ziel-Länder. In der EU herrscht das Prinzip der Freizügigkeit. Jeder darf hinziehen, wohin es ihm gefällt. Gelten würde das auch für die Türken. 30 Millionen Menschen leben auf dem Land mit einem Durchschnittseinkommen von 50 Euro. Die EU-Kommission prognostiziert daher, dass etwa drei Millionen Menschen ihre anatolische Heimat auf dem Weg nach Westen verlassen würden. Schon heute gibt es Schulklassen in Wien mit nur einem Schüler, dessen Muttersprache Deutsch ist. Von 200.000 Schulkindern kommen bereits 80.000 aus Familien mit nichtdeutscher Muttersprache. Angespannt ist auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt: Mittlerweile erreicht die Arbeitslosigkeit in Österreich stets neue Rekordmarken. Die EU hat das ihre zu diesen Horrorzahlen beigetragen: Produktionsverlagerungen ins Ausland, Fremdarbeiter, die unter dem Deckmantel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ihre Arbeitskraft zu Dumpinglöhnen anbieten.

Der EU-Beitritt der Türkei würde zigtausende weitere Arbeitsuchende ins Land pumpen. Eine weitere Zuwanderung würde aber nicht nur die Probleme auf dem Arbeitsmarkt verschärfen, sondern auch in den Schulen und in den Wohnsiedlungen. Neue Ghettos würden entstehen, Parallelgesellschaften weiter gefestigt.

  1. Die Türkei hat eine Kultur, die mit der abendländischen Werteordnung nicht kompatibel ist. Schon heute leben 15 Millionen Moslems in der EU. Viele von ihnen fallen wegen ihrer Integrationsschwierigkeiten auf, zuletzt in England, Frankreich oder Holland (Mord an Theo van Gogh aus religiösen Gründen, Morddrohungen gegen holländische Politiker). Deutsche Studien  haben ergeben, dass die innerfamiliäre Gewalt, vor allem gegen Frauen, in türkischen Familien signifikant höher ist als in deutschen Familien. Die Gewaltbereitschaft türkischer Jugendlicher ist die höchste aller ethnischen Gruppen. „Warum soll ein Land in die EU, dessen Väter immer noch Töchter zwangsverheiraten, dessen Frauen immer noch der so genannten Familienehre wegen umgebracht werden? In dessen Rechtssprechung es nicht nach den Menschenrechten geht?“ (Elke Heidenreich)

Ganz allgemein erscheint die Vereinbarkeit moslemischer und europäischer Werte höchst zweifelhaft. Die Gefahr ist daher groß, dass der weitere Zuzug von Menschen aus dem islamischen Kulturkreis den Keim von Unruhen in Europa noch breiter streut als bisher. Nichts weist darauf hin, dass der Islam toleranter wird. Im Gegenteil. Wie das französische Beispiel zeigt, schafft die Politik der Zuwanderung Probleme, die sie nicht lösen kann. Der Versuch, Kulturen zusammen zu zwingen, die nicht zusammenpassen, lässt sich den Völkern Europas gegenüber nicht verantworten.

  1. Die Kosten sind nicht zu bewältigen: weder finanziell, politisch noch sozial. Der Beitritt der Türkei wäre weitaus teurer als die Aufnahme aller zehn neuen Mitgliedsländer. Würde die EU die Türkei genauso behandeln, so hätte „der Riese am Bosporus“ Anspruch auf Fördermittel in der Höhe von 45 Millionen Euro. Als größter Staat innerhalb der EU würde die Türkei in den europäischen Institutionen den gleichen Rang erhalten wie Frankreich, Deutschland oder Großbritannien. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU erhielte das ärmste Land eine politisch dominierende Rolle.
  1. Die Türkei muss ihre Entwicklung selbst bestimmen. Immer wieder hört man das Argument, es sei wichtig, die Türkei aufzunehmen, weil sie „sonst in einen antieuropäischen, fundamentalistischen Islam abdrifte“ (Günther Verheugen). Dieser Ansatz ist falsch, muss doch die Türkei die Gefahr einer Islamisierung des Landes aus eigener Kraft überwinden. Keinesfalls kann es Aufgabe der EU sein, die Demokratie in der Türkei zu festigen. Jede derartige „Entwicklungs- hilfe“ würde als Fremdbestimmung interpretiert werden und extremistische Kräfte auf den Plan rufen. Daraus könnte eine neue Bedrohung für Europa erwachsen. Die Union kann der Türkei die europäischen Werte daher weder aufzwingen noch kann sie ihr ein Bekenntnis zu diesen Werten erlassen. Das Miteinander von Demokratie und Menschenrechten nach europäischem Standard auf der einen und Religion auf der anderen Seite muss also ein Bedürfnis und eine autonome Errungenschaft der türkischen Zivilgesellschaft sein. Ob eine „europäische“ Türkei ein gutes Beispiel für andere islamische Staaten abgibt, hat darum mit einer Vollmitgliedschaft bei der EU nichts zu tun. Unterstellte man nämlich einen Demokratisierungsauftrag der EU, müsste die Union auch Pakistan oder Iran die Mitgliedschaft anbieten.
  1. Die Türkei ist keine Brücke zwischen Ost und West, zwischen der islamischen Welt und dem Abendland. Helmut Schmidt hat in der Zeitung „Die Zeit“ zu Recht darauf hingewiesen, dass die Wirkung des Modells Türkei in der arabischen Welt begrenzt ist, weil diese mit der Türkei eine Kolonialherrschaft verbindet. Die Türkei hat für die islamischen Staaten daher keine Vorbildfunktion.
  1. Der EU-Beitritt der Türkei könnte deren Islamisierung fördern. Islamisten in der Türkei sa- gen heute klar: Wir wollen, dass die Türkei in die EU kommt, damit wir endlich den Kemalismus und das Kopftuchverbot in der Türkei überwinden können. Der türkische Außenminister Gül verkündete das im türkischen Fernsehen und meinte: „Wenn wir EU-Mitglied werden, kann uns niemand mehr die Bildung islamistischer Parteien in der Türkei verbieten.“ Das bedeutet: Der EU-Integrationsprozess könnte den alten Laizismus in der Türkei, die Trennung von Staat und Religion, infrage stellen. Die Türkei würde dann mithilfe der EU eine islamische Republik wer- den.
  1. Konfliktträchtige Außengrenzen. Die EU würde mit dem Beitritt der Türkei zum Nachbarn von Staaten mit einem großen Potential gewaltbereiter Extremisten. Viele tausend Grenzkilometer müssten streng bewacht werden, um all die Menschen abzuhalten, die schon heute aus Asien, der Arabischen Halbinsel und sogar aus Afrika über die Türkei nach Europa wollen. Darüber hinaus beinhalten die Beziehungen der Türkei zu Nachbarstaaten wie Georgien, Armenien, Iran, Irak, Syrien erhebliche Konfliktpotentiale. Zu den drei letztgenannten insbesondere wegen deren  großen kurdischen Minderheiten. Dem Beauftragten für Strategische Studien im Verteidigungsministerium, Erich Reiter, zufolge, ist „die Türkei durch die strategische Partnerschaft mit Israel in die Nahost-Probleme direkt involviert und selbst Frontstaat zu den Nahost-Krisenregionen. Damit würde die Union durch die Mitgliedschaft der Türkei selbst ein Teil der Nahost-Probleme“ werden.
  1. Es gibt sinnvolle Alternativen. Die Türkei ist schon heute Mitglied im Militärbündnis der NATO. Als assoziiertes Mitglied der EU könnten ihr weitere Vorzüge in der Zollunion gewährt werden. Europa sollte die Türkei auf ihrem Weg in die Moderne unterstützen, sich aber vor einem Beitrittsautomatismus hüten. Es muss möglich sein, mit einem Land gute Beziehungen zu unterhalten, den Dialog mit ihm zu pflegen und Freund dieses Landes zu sein, ohne dass dieses Land gleichzeitig ein Angebot zur Vollmitgliedschaft in der EU erhält.  

Die Mehrheit der Menschen in Österreich will aus diesen Gründen keinen EU-Beitritt der Türkei. Politiker, die patriotisch handeln wollen, müssen aber nach dem Willen der Bürger handeln.

 

II. Die österreichische Bevölkerung bejaht die Neutralität mit überwältigender Mehrheit.

Auch bei den meisten Repräsentanten des Staates findet die Neutralität Zustimmung – hier aber in überwältigender Mehrheit als Lippenbekenntnis und zynisches Täuschungsmanöver. Einmal mehr schlägt sich hier die Verachtung der Machthaber für den Souverän nieder. Denn die Frage der Neu- tralität ist eine von Krieg und Frieden – für viele österreichische Berufssoldaten, und nicht nur für sie, eine Frage auf Leben und Tod.

JA. „Die Neutralität ist eine Absage an Kriegsbeteiligung, Stationierung ausländischer Truppen in Österreich und ein Bekenntnis zum friedliebenden Umgang mit anderen Staaten. Das ist Verfas- sungsrecht, ein Bestandteil der österreichischen Identität. Ich halte die Neutralität für unverzichtbar“, bekundet Bundespräsident Heinz Fischer.

ABER: „ . . . die Neutralität ist, wie jede historische Errungenschaft, nicht von Entwicklungen unbe- rührt geblieben.“

Zur Demontage der Neutralität hat Fischer – vor seiner Zeit als Bundespräsident – selbst beigetragen. Beginnend beim EU-Beitritt, dem Betritt zur NATO-„Partnerschaft für den Frieden“ bis zu den Aufrüstungsbestrebungen der EU und Schaffung einer Euro-Armee und der geplanten EU-Verfassung gab es die volle Zustimmung der SPÖ und ihres Spitzenfunktionärs Fischer. Noch als Präsidentschaftskandidat plädierte er für den „Aufbau einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik“, was mit der Neutralität kaum in Einklang zu bringen ist.

JA. „Der Kern der Neutralität besteht aus dem Bekenntnis, dass wir an keinen Kriegen teilnehmen wollen, dass wir keine Stationierung fremder Truppen in Österreich dulden und dass wir nicht Teil eines Militärbündnisses sein wollen.“ Diese drei Kernelemente der Neutralität „haben nach wie vor absolute Gültigkeit“, tönt Gusenbauer. Und weiter: „Die Neutralität hat Österreich vor militärischen Abenteuern irgendwelcher Art bewahrt. Sie gibt den Österreichern und Österreicherinnen Sicherheit – und zwar die Sicherheit, dass die Entscheidung, ob Österreicher in bewaffneten Einsätzen im Aus- land eingesetzt werden, allein in Österreich getroffen werden.“

ABER: Während Gusenbauer versucht, die Neutralitätslüge der SPÖ noch mit einem Feigenblättchen zu bedecken, haben es andere SPÖ-Politiker längst abgelegt. Entsprechend unverschämt spricht sich der SPÖ-Fraktionschef im EU-Parlament Hannes Swoboda für die Beteiligung Österreichs an einer gemeinsamen EU-Militärunion aus. SPÖ-Europasprecher Caspar Einem bekennt sich ausdrücklich zur Entwicklung einer Euro-Armee und zur Beistandspflicht.

Und Josef Cap, Klubobmann der SPÖ im Parlament, befürwortet eine Mitgliedschaft Österreichs in der NATO.

JA. „Die Neutralität unseres Landes hat sich zu einem wichtigen Element für das Selbstverständnis Österreichs und seine Rolle in der Staatengemeinschaft entwickelt. Der Kern dieser Neutralität bleibt: Österreich nimmt an keinen Kriegen teil, schließt die Stationierung fremder Truppen auf österreichischem Staatsgebiet aus und tritt Militärbündnissen nicht bei. Die Neutralität ist bis heute in der Bevölkerung und der Politik breit abgestützter Bestandteil unserer Verfassungsordnung und Identität“, sagt Bundeskanzler Schüssel und verspricht, dass ein „Kern der Neutralität“ immer verbleiben werde.

ABER: Schüssel sagt auch, dass die Neutralität nur noch eine „alte Schablone“ sei, dass sie in der „komplexen Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts“ keinen Platz mehr habe, dass sie höchstens noch anderen Antiquiertheiten wie der Mozartkugel oder den Lipizzanern ebenbürtig sein könne. Genau das meint er, wenn er in Brüssel über die österreichische Neutralität spricht. Wie klein der Kern des Schüsselschen Neutralitätsbegriffs sein kann, erläutert Außenministerin Ursula Plassnik: „Wir sind heute auch Teilhaber der europäischen Solidarität. Ein gemeinsames, geeintes, starkes Europa ist unsere Vision für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.“ Weniger verschlüsselt als Plassnik verrät ÖVP-Landeshauptmann Josef Pühringer, was die ÖVP in Wirklichkeit von der Neutralität hält: „Die Neutralität löst sich mit der Zeit ohnedies selbst auf . . . . weil wir Rechte an die EU abtreten.“

In diesem Ungeist beschloss der Nationalrat am 18. Juni 1998 – zusammen mit der Ratifizierung des EU-Vertrages von Amsterdam – mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP den Artikel 23 f B-VG (Bundes- Verfassungsgesetz). Er ist – zusammen mit dem EU-Vertrag von Amsterdam – am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.

Er lautet:

Artikel 23f B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz)

(1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Nizza mit. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 17 Abs. 2 dieses Vertrages sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschaftsbeziehungen zu einem oder mehreren dritten Ländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. Beschlüsse des Europäischen Rates zu einer gemeinsamen Verteidigung der Europäischen Union sowie zu einer Integration der Westeuropäischen Union in die Europäische Union bedürfen der Beschlußfassung des Nationalrates und des Bundesrates in sinngemäßer Anwendung des Art. 44 Abs. 1 und 2.

(3) Bei Beschlüssen betreffend friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisen- bewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen sowie bei Beschlüssen gemäß Art. 17 des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Nizza betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik und die engeren institutionellen Beziehungen zur Westeuropäischen Union ist das Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten auszuüben.

(4) Eine Zustimmung zu Maßnahmen gemäß Abs. 3 darf, wenn der zu fassende Beschluß eine Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen bewirken würde, nur unter dem Vorbehalt gegeben werden, daß es diesbezüglich noch der Durchführung des für die Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen in das Ausland verfassungsrechtlich vorgese- henen Verfahrens bedarf.

Der Artikel 23 f B-VG verknüpft die österreichische Sicherheitspolitik unmittelbar mit jener der EU, so wie sie aktuell im EU-Vertrag von Nizza fundiert ist.

Durch diese Kriegsermächtigung kann Österreich von Brüssel weltweit in Kriege gezogen werden. Damit wird der Kern der Neutralität, die völkerrechtliche Verpflichtung – sich an keinen Kriegen zu beteiligen – beseitigt.

  • Es finden sich keine geografischen Einschränkungen(z.B. Verteidigung des EU-Territoriums)und
  • keine politischen Voraussetzungen (z. B. Legitimierung durch die UNO oder OSZE).

Bundeskanzler und Außenministerin entscheiden über die Beteiligung Österreichs an EU-Kriegen alleine (bei nachträglicher Einbindung des Parlaments).

Bereits in den Erläuterungen zum Artikel 23 f B-VG wird darauf hingewiesen, dass auch an Kampfein- sätze unter Bruch des Völkerrechts gedacht wird:

„Mit dieser Änderung ist klargestellt, dass Österreich nicht nur an Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf der Grundlage des Maastrichter Vertrages – insbesondere was die Verhängung von Wirtschaftsembargos betrifft – teilnehmen kann, sondern vollumfänglich auch an den durch den Vertrag von Amsterdam in den EU-Vertrag (Art. 17 Abs. 2) neu eingeführten sog. Petersberg-Aufgaben. In Entsprechung des Vertrages von Amsterdam gilt dies auch für den Fall, dass eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ergriffen wird (Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen)“ (aus den Erläuterungen zum Artikel 23f B-VG: www1.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/A/texte/007/A00791_.html).

Im Besonderen bezweckt dieses Volksbegehren daher die Aufhebung des neutralitätswidrigen Artikels 23f B-VG.

Im Allgemeinen bezweckt es, die falschen Neutralitätsbekenner beim Wort zu nehmen und sie dazu zu zwingen, zu ihrem Wort zu stehen.

Die Beschwörung der Neutralität darf nicht länger ein unverbindliches Lippenbekenntnis, ein frecher Meineid oder der Sand sein, den die herrschende Politklasse der Bevölkerung in die Augen streut, während sie in Brüssel die Voraussetzungen dafür schafft, dass Österreicher in Kriege der EU mar- schieren.

Die Dramatik der Entwicklung zeigt sich nicht zuletzt daran, dass österreichische Berufssoldaten in Hinkunft auch gegen ihren Willen zur Teilnahme an Kampfhandlungen gezwungen werden sollen, die nicht den Schutz der österreichischen Grenzen betreffen.

 

III. Die EU-Verfassung drückt demokratische Standards. Sie ist ein Anschlag auf das Selbstbestimmungsrecht der europäischen Nationen und die österreichische Souveränität. Die österreichische Bevölkerung lehnt dieses Machwerk der Eurokraten und ihrer Erfüllungsgehilfen ab.

Am 29. Oktober 2004 haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten den Vertrag über eine Verfassung für Europa in Rom unterzeichnet mit dem Ziel, diese am 1. November 2006, nach zahlreichen nationalen Ratifizierungsverfahren, in Kraft treten zu lassen.

Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der nur dann in Kraft treten kann, wenn ihn alle Mitglieder der Europäischen Union unterzeichnen.

Am 11. Dezember 2000 beschlossen die Staats- und Regierungschefs in Nizza einen Vertrag, der der EU-Verfassung vorausging. In diesem sollte die Handlungsfähigkeit der EU nach der Osterwei- terung gewährleistet werden, er wurde aber als unzureichend empfunden.

Es folgten die Erklärung von Laeken beim Brüsseler Gipfel, wo man ein demokratischeres, bürgernäheres und arbeitsfähigeres Europa wollte. Damals wurde zum ersten Mal eine EU-Verfassung angedacht.

19. Juni 2003 wird am EU-Gipfel in Thessaloniki von Giscard d’Estaing der diesbezügliche Verfassungsentwurf vorgestellt.

Am 27. Oktober 2004 wurde sogar eine Resolution im österreichischen Parlament eingebracht, die Kritik an der EU-Verfassung übt und letztlich eine Volksabstimmung verlangt.

In dieser Resolution wurde darauf hingewiesen, dass die EU-Mitgliedstaaten zu ständiger Aufrüstung, zur Etablierung eines Rüstungsamtes verpflichtet werden, das die Aufrüstung überwachen und ankurbeln soll. Weiters ermächtige diese Verfassung den EU-Ministerrat, weltweit Kriege zu führen, ein militärisches Kerneuropa zu bilden. Beides ist mit der Neutralität unvereinbar. Nicht zuletzt würde es zur Förderung der Atomenergie durch die Bekräftigung des EURATOM-Vertrages kommen.

Diese Resolution wurde ignoriert, das „Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa“ im Nationalrat und im Bundesrat im Mai 2005 abgesegnet.

Die EU-Verfassung muss aber von allen nationalen Parlamenten bzw. der Bevölkerung abgesegnet werden, soll sie 2006 tatsächlich in Kraft treten.

Frankreich hat durch ein eindeutiges Votum am 29. Mai 2005 seine Zustimmung verweigert. Dennoch soll das Ratifizierungsverfahren in den anderen EU-Mitgliedsstaaten fortgesetzt werden. Die Vorschläge gehen von einer europaweiten Abstimmung über die EU-Verfassung bis hin zu wiederholten Abstimmungen, bis das gewünschte Ergebnis, nämlich die Zustimmung, erreicht wird.

Für Österreich ist die EU-Verfassung besonders bedenklich, weil zahlreiche Inhalte der nationalen Grundordnung widersprechen. Jeglichem Recht aus der EU würde Vorrang vor nationalem Recht eingeräumt, Grundgesetze, Grundprinzipien entwertet und ausgehöhlt werden.

In Deutschland versuchten Teile der CSU, wie Peter Gauweiler, das Zustimmungsgesetz wegen Verfassungswidrigkeit anzufechten. In Frankreich und in den Niederlanden wurde der EU-Verfassung durch das Volk eine Abfuhr erteilt. In Großbritannien und den skandinavischen Ländern schlägt diesem Machwerk eine große Skepsis entgegen.

Wiederum, wie auch bei dem Beitritt zur EU, der Einführung des Euro und anderen Referenden, wird von der EU Hand in Hand mit der österreichischen Regierung mit Schwarzmalerei gearbeitet. Den Kritikern einer EU-Verfassung wirft man vor, sie wollen die europäische Idee opfern, letztlich über das Scheitern der erweiterten Union ein Kerneuropa verursachen, das die EU-Osterweiterung de facto wieder rückgängig macht. Das darf aber nicht über die im Antrag angeführten Anschläge auf Österreich und seine Eigenständigkeit hinwegtäuschen, denn diese Punkte wurden und werden absichtlich ausgeblendet.

Auch die Vorgangsweise in der Vergangenheit war mehr als unglücklich. Zuerst hätte man seitens der Regierung verhandeln müssen, immer auch mit der Option, die Einstimmigkeit ginge sonst verloren und Sonderregelungen wären möglich.
Stattdessen spricht Kanzler Schüssel unkritisch vom 2. Staatsvertrag, der gerade der Intention des ersten aus 1955 entgegenläuft. Das freie und unabhängige Österreich, aus dem Staatsvertrag zur Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, BGBl. Nr. 152/1955, würde dadurch erst recht zu Grabe getragen.

Was der Vertrag von Nizza, der Vertrag von Amsterdam auf dem militärischen Sektor vorbereitet haben wird nun durch die EU-Verfassung abgesegnet.
Viel schwerer aber wiegt die Verletzung des Neutralitätsgesetzes, des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs.

Dort heißt es im Art. 1. Abs 1: „Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allem ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen“. Und im Abs 2 heißt es verkürzt: „ . . . zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten . . .“.

Das heißt, die EU-Verfassung ist ein verfassungswidriger Staatsvertrag, weil in dieser neben anderen Fragwürdigkeiten weitgehende militärische Möglichkeiten eingeräumt werden (Art I – 41, S 11).

Grundsätzlich hätte dies schon im Zuge der Verhandlungen ausgeräumt werden müssen, wurde aber von der Regierung verabsäumt. Man hätte wie bei den Iren im Hinblick auf den Vertrag von Nizza, den sie ursprünglich ablehnten, oder bei den Dänen, die ein „opting out“ bei der Übernahme des Euros erhielten ohne aus dem EU-Zug auszusteigen, eine Sonderregelung für Österreich finden müssen.

Aber auch diesmal wurden die Interessen Österreichs preisgegeben – auf Kosten der österreichischen Bundesverfassung und der Menschen in unserem Land.

Das wollen wir nicht länger hinnehmen.

Getreu den Gründungsvätern der Republik kommen Sinn und Zweck dieses Volksbegehrens in seinem Namen und seiner Devise zum Ausdruck: „Österreich, bleib’ frei!“.

Möge dieser Ruf – trotz der um sich greifenden Politikverdrossenheit und der wachsenden Kapitulation vieler vor der Arroganz und der Willkür der Machthaber – von den Menschen gehört werden und jenes Echo finden, das unsere wunderbare Heimat verdient.“

Abrufbar unter:

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Volksbegehren_Oesterreich_bleib_frei/files/Text_VB_bleibfrei.pdf

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