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8) Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur

Umfassende Bildung, freie Wissenschaft sowie unabhängige Kunst und Kultur sind Voraussetzung für die Entfaltung einer Gesellschaft.

Damit sich der Mensch in der Gesellschaft voll entfalten kann, bedarf er der geistigen Bildung, der bestmöglichen Aus- und Weiterbildung, einer Garantie der Lehr- und Lernfreiheit sowie der sozialen Chancengleichheit. Dazu müssen die wissenschaftliche Forschung und Lehre, die Entwicklung und Erschließung der Künste sowie die Lehre der Kunst frei sein.

Das Vermitteln der Kulturtechniken des Lesens, Schreibens und Rechnens, der umfassende Erwerb von Wissen, Kompetenzen und Fertigkeiten, das Fördern individueller Talente und Begabungen, die bestmögliche Ausbildung als Vorbereitung auf das Berufsleben sowie die Vermittlung von Werten und Traditionen unseres Gemeinwesens sind die Hauptaufgaben der staatlichen Schul- und Bildungspolitik. Das Schul- und Bildungswesen hat auf die Vielfalt der geistigen Anlagen und Interessen der Menschen Rücksicht zu nehmen, diesen zu entsprechen und sich jeder ideologischen Bevormundung zu enthalten.

Das Beherrschen der deutschen Unterrichtssprache ist Voraussetzung für die Teilnahme am Regelunterricht an öffentlichen Schulen in Österreich.

Wir bekennen uns zu einer freien Entwicklung der Wissenschaft im Rahmen des Gemeinwohls.

Die Wissenschaft beruht auf der Einheit von Forschung und Lehre, dient ausschließlich der Wahrheitsfindung und bedarf weder einer sachfremden Bevormundung, noch einer vermeintlich volkspädagogischen Ausrichtung oder Rücksichtnahme. Der Staat hat sich ideologischen Eingriffen in die Autonomie der Wissenschaften zu enthalten.

Gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit sind Säulen einer positiven Zukunft unseres Heimatlandes. Grundlagenforschung ist genauso bedeutsam wie angewandte Forschung. Forschung und Lehre dürfen nicht wirtschaftlichen Interessen unter- bzw. nachgeordnet werden. Wir bekennen uns zu ethischen Grenzen der Forschung, die nicht überschritten werden dürfen.

Kunst und Kultur in allen ihren Ausprägungsformen sind wesentliche Identitätsstifter unserer Gesellschaft. Kultur als Gesamtheit aller menschlichen Ausdrucksformen findet ihre höchste schöpferische Ausdrucksform in der Kunst.

Kunst kennt in unserer Gesellschaft ihre Beschränkung nur durch die Rechtsordnung und durch das unserer Verfassung zugrunde liegende humanistische Menschen- und Gesellschaftsbild. Künstlerische Freiheit bedingt die Freiheit des Bürgers zur Kritik an und zur kritischen Auseinandersetzung mit der Kunst.

Unsere abendländische Kultur ist reichhaltig und vielfältig. Sie verbindet die europäischen Kulturnationen. Der Erhalt unserer Kulturdenkmäler hat dabei für uns hohe Bedeutung.

Es gilt, ausgehend vom hohen erreichten Niveau, die freie Weiterentwicklung unserer eigenen Kultur zu ermöglichen und unsere Muttersprache als wichtigstes kulturstiftendes Element zu schützen.

Hauptaufgabe der Kulturpolitik ist die Förderung der Weiterentwicklung des kulturellen Reichtums unserer Gesellschaft. Dabei hat die Politik lediglich die Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Freiheit und Vielfalt der Kunst zu schaffen, da sich diese Vielfalt durch individuelle künstlerische Leistung entwickelt. Kunst darf nicht staatlich instrumentalisiert werden, sie ist Selbstzweck. Nur so kann die Kunst die Schule der Fantasie und der Selbsterkenntnis bleiben.

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