Volksbegehren für eine Schilling-Volksabstimmung
Im Jahr 1997 initiierte die FPÖ ein Volksbegehren, welches eine Volksabstimmung über die bevorstehende Einführung des Euro sicherstellen sollte. Das Volksbegehren erzielte 254.329 Unterschriften. Eintragungswoche war von 24. November bis 1. Dezember 1997. Es erzielte Rang 25 von 50 Volksbegehren (Stand 2020).
Kurzbeschreibung
Die Freiheitlichen hatten in ihrer älteren Geschichte immer eine europäische Integration forciert, nach dem Vertrag von Maastricht 1992 über die Errichtung der Europäischen Union aber einen Kurswechsel vollzogen und waren 1994 bei der Volksabstimmung über den Beitritt Österreichs gegen diesen. Unmittelbar vor der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung verlangten die Freiheitlichen in einem Volksbegehren, dass eine Volksabstimmung über die Einführung des Euro durchgeführt werden sollte.
In der Kampagne für das Volksbegehren verteilte die FPÖ in ganz Österreich am Weltspartag 1997 vor den Banken 200.000 Sparbücher, in denen vor möglichen Vermögensverlusten durch die Euro-Einführung gewarnt wurde.
Das Volksbegehren lag von 24. November bis 1. Dezember 1997 zur Eintragung auf, und erzielte 254.329 Unterschriften.
Hier geht es zur Informationsbroschüre der FPÖ zum Volksbegehren für eine Schilling-Volksabstimmung
Auswirkungen
Das Ziel des Volksbegehrens eine Volksabstimmung zur Abschaffung des Schillings und Einführung des Euro wurde im Nationalrat abgelehnt. Am 1. Jänner 1999 wurde der Euro in Österreich und zehn anderen EU-Mitgliedern als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt.
Text des Volksbegehrens
Volksbegehren
"Schilling-Volksabstimmung"
Durch gesetzliche Maßnahmen muß sichergestellt werden, daß vor einer Währungsreform,
welche die Abschaffung des Schillings bewirkt und eine Euro-Währung einführt, zwingend eine Volksabstimmung durchzuführen ist
Dem Antrag war folgende Begründung angeschlossen:
Die Abschaffung der Schilling-Währung und die Einführung der neuen Euro-Währung würde durch gesetzgeberische Akte die Aufhebung einer Vielzahl von Bundesgesetzen wie u.a. das Gesetz vom 30. November 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung (Schillinggesetz) StGBl. Nr. 231/1945, erforderlich machen.
Durch die Abschaffung der eigenen nationalen Währung, deren historische Stabilität auch für die österreichische Bevölkerung und ihr staatliches Gemeinwesen identitätsstiftend war und ist, würde Österreich seine währungs- und finanzpolitische Unabhängigkeit und Souveränität aufgeben und so die wichtigsten wirtschaftspolitischen Gestaltungsmittel verlieren.
Ein derartig nachhaltiger Verlust an staatlicher Unabhängigkeit und Souveränität hat im Ergebnis gesamtändernden Charakter des Realverfassungsgefüges und bedarf daher zwingend der Durchführung einer Volksabstimmung.
Dieses Erfordernis einer Volksabstimmung besteht unabhängig davon, ob die Einführung der neuen Euro-Währung positiv oder negativ bewertet wird.
Überdies haben sich die im Vertrag von Maastricht festgelegten Bedingungen und Kriterien für die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung seit 1994 grundlegend geändert, sodaß die Einhaltung des Vertrages nicht mehr gegeben ist.
Jeder österreichische Staatsbürger hat für die Folgen einer Abschaffung des Schillings und damit Einführung des Euros das Risiko zu tragen. Deshalb sollen die Bürger das Recht der Mitbestimmung über die Änderung des Währungssystems - ähnlich wie in England und Dänemark - bekommen.
Der von 9 Abgeordneten der FPÖ unterfertigte Antrag war am 19. August 1997 eingebracht worden.
Bevollmächtigter: Dr. Susanne RIESS-PASSER, Bundesrätin
Als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert: Ing. Peter WESTENTHALER, Landtagsabgeordneter
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