Die Landesparteien
Analog zu der föderalen Struktur des Bundesstaates Österreich existiert in jedem der neun Bundesländer auch eine eigene FPÖ-Landespartei. Diese sind laut den FPÖ-Satzungen ein Organ der Bundespartei und finanziell sowie organisatorisch von dieser unabhängig. An der Spitze steht die Landesparteiobfrau oder der Landesparteiobmann.
Alle Landesparteien haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und dürfen über eigene Satzungen verfügen. Diese müssen aber mit den Bundessatzungen der FPÖ sinngemäß übereinstimmen. Organisatorisch setzt sich eine Landespartei aus Bezirksparteien – diese stimmen mit den staatlichen Verwaltungsbezirken und den Städten mit eigenem Statut überein –und auf Gemeindeebene aus den einzelnen Ortsgruppen zusammen. Als wichtigstes Organ der Landesparteien gilt darüber hinaus der Landesparteitag. In seine Zuständigkeit fällt auch die Wahl der Landesparteiobfrau beziehungsweise des -obmannes. Zudem wird vom Landesparteitag der Landesparteivorstand bestellt, dem die unmittelbare Führung der Geschäfte der Landespartei obliegt.
FPÖ-Mitgliedschaft ist Sache der Landesparteien
Für die bundesweite Koordination zwischen den einzelnen Landesparteien ist unter anderem der Bundesparteivorstand als Führungsorgan der FPÖ wesentlich, in dem alle neun Landesparteiobleute mit Sitz und Stimme vertreten sind. Als Beratungsgremium existiert auch die Obleutekonferenz – diese setzt sich aus dem Bundesparteiobmann und den Landesparteiobleuten zusammen.
Außerdem ist die Mitgliedschaft in der FPÖ eine Aufgabe der Landesparteien. Die nach dem jeweiligen Hauptwohnsitz zuständige Landespartei entscheidet über die Aufnahme als Parteimitglied und ist auch für die Verwaltung der Mitglieder – wie etwa in der Frage der Mitgliedsbeiträge – verantwortlich. Es gibt daher keine gesonderte Bundespartei- oder Landesparteimitgliedschaft.
Hier finden Sie die Liste der Landesparteiobleute.