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Die FPÖ in der Regierung

Die drei Staatsgewalten in Österreich sind Gesetzgebung, Vollziehung und Gerichtsbarkeit. Die Vollziehung respektive Exekutive besteht dabei unter anderem aus dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, den Landesregierungen sowie der öffentlichen Verwaltung. Die Aufgabe der Exekutive besteht in der Ausführung der Gesetze. Abseits der Gemeindeebene übernimmt beziehungsweise übernahm die FPÖ in diesem Zusammenhang auch Regierungsverantwortung in Bund und Land.

Aktuell ist die FPÖ nicht in der österreichischen Bundesregierung – sie besteht aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den übrigen Bundesministern – vertreten. Historisch betrachtet regierte die FPÖ aber von 1983 bis 1987 in einer Koalition mit der SPÖ, in den Jahren 2000 bis 2005 in einer Koalition mit der ÖVP und von 2017 bis 2019 abermals in einer Koalition mit der Österreichischen Volkspartei. In allen Bundesregierungen stellte die FPÖ den Vizekanzler.

Die FPÖ ist in vier Landesregierungen vertreten

Die Landesregierung ist das oberste Organ der Landesverwaltung, wobei der Landeshauptmann an der Spitze steht. Derzeit ist die FPÖ in drei Bundesländern in der Landesregierung mit eigenen Ressorts vertreten – in Niederösterreich durch einen Landeshauptfrau-Stellvertreter und zwei Landesräte, in Oberösterreich durch einen Landeshauptmann-Stellvertreter und einen Landesrat und in Salzburg durch eine Landeshauptmann-Stellvertreterin und zwei Landesräte. In diesen Bundesländern regiert die FPÖ in einer Regierungskoalition bzw. einem Arbeitsübereinkommen mit der ÖVP. Den Landeshauptmann selbst konnte die FPÖ in der Vergangenheit bisher nur in Kärnten stellen. 

Im Bundesland Wien besteht ein besonderes System: Die Landesregierung ist zwar proporzmäßig zusammengesetzt, sie umfasst aber „amtsführende“ Stadträte sowie Regierungsmitglieder ohne eigenes Aufgabengebiet beziehungsweise „ohne Portefeuille“. Die FPÖ stellt in Wien einen nicht amtsführenden Stadtrat.

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