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Die FPÖ in den Landtagen

Die Landtage sind die Parlamente der neun selbstständigen Bundesländer. Derzeit ist die FPÖ in den Landtagen aller neun Länder in unterschiedlicher Stärke vertreten. Die Landtagsabgeordneten der FPÖ sind zudem in allen Bundesländern in Landtagsklubs organisiert, denen jeweils eine Klubobfrau oder ein Klubobmann vorsteht.

Österreich ist ein Bundesstaat, in dem Gesetzgebung und Vollziehung auf Bund und Länder aufgeteilt sind. Die Aufgabe der Landtage ist es daher, Gesetze zu beschließen und die Landesregierungen zu kontrollieren. Im Gegensatz zum österreichischen Parlament, das sich aus Nationalrat und Bundesrat zusammensetzt, bestehen die Landtage aber aus jeweils nur einer Kammer. Auch die Landesgesetze und das Gemeinderecht fallen im Übrigen in den Kompetenzbereich der Landtage. An der Spitze der Landtage stehen die von den Abgeordneten gewählten Landtagspräsidentinnen beziehungsweise -präsidenten. In fünf Bundesländern – namentlich sind dies Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und die Steiermark – stellt die FPÖ aktuell den Zweiten oder den Dritten Landtagspräsidenten.

Landtage sind für den Bundesrat entscheidend

Die Landtagsabgeordneten werden in den Bundesländern nach dem Prinzip des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechts gewählt. Bei ihnen gilt wie etwa bei Nationalratsabgeordneten das Prinzip des freien Mandats. Sie sind daher in ihrer Arbeit an keinen Auftrag des Klubs gebunden.

Die Landtage der neun österreichischen Bundesländer wählen die Landesregierungen und bestimmen ihre Vertreter im Bundesrat des österreichischen Parlaments in Wien. Dabei werden nach Landtagswahlen die Bundesratsmandate nach dem Wahlergebnis aufgeschlüsselt neu vergeben. Durch den Bundesrat wirken die Länder daher auch an der Gesetzgebung des Bundes mit.

Zu den Regierungsbeteiligungen auf Landesebene kommen Sie hier.

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