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Die Bundespartei

Die FPÖ – mit vollem Namen die „Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen“ – setzt sich aus der Bundespartei sowie neun Landesparteien mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit zusammen. Die Bundespartei ist grundsätzlich für die politische Arbeit und die organisatorische Koordination im gesamten Bundesgebiet zuständig. Ihr Sitz ist in Wien.

Inhaltlich ist für die Tätigkeit der Bundespartei vor allem das aktuelle Parteiprogramm von 2011 als Basis entscheidend. Darüber hinaus gelten die Satzungen der FPÖ als „Geschäftsgrundlage“ der Partei. Sie definieren unter anderem auch die einzelnen Organe der Bundespartei. Als oberstes Beschlussorgan der FPÖ gilt der mindestens alle drei Jahre stattfindende Ordentliche Bundesparteitag, zu dem die Landesparteien ihre Delegierten entsenden. Dieser entscheidet über programmatische Grundsätze und wählt die Bundesparteiobfrau beziehungsweise den Bundesparteiobmann sowie die derzeit sechs Stellvertreter. Seit Juni 2021 bekleidet Herbert Kickl das Amt des Bundesparteiobmannes. Als bundesweites Führungsorgan der FPÖ fungiert hingegen der in den Satzungen definierte Bundesparteivorstand.

Generalsekretariat und Bundesgeschäftsstelle als Drehscheibe

Wesentlich im Rahmen der Bundespartei ist außerdem das Generalsekretariat als ein mit strategischer Planung und Medienarbeit beauftragtes „politisches Sprachrohr“ der Partei. Als österreichweite Zentrale gilt wiederum die für Organisation und Verwaltung zuständige Bundesgeschäftsstelle.

Darüber hinaus wird die Bundespartei auch von ihren Vorfeldorganisationen sowie von befreundeten Organisationen unterstützt. Die Vorfeldorganisationen sind rechtlich selbstständige Vereinigungen mit Sitz und Stimme im Bundesparteivorstand. Befreundete Organisationen arbeiten aufgrund von gemeinsamen weltanschaulichen Grundlagen mit der FPÖ politisch eng zusammen. Sie haben aber kein Stimmrecht in den Parteigremien.

Liste der Bundesparteiobleute

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