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MINDERHEITSREGIERUNG UNTER KREISKY 1970

Im Jahr 1970 wird die Minderheitsregierung Kreisky angelobt – mit Unterstützung der Freiheitlichen, die dafür eine Reform des bis dahin unfairen Wahlrechts durchsetzten.

Für die Geschichte der FPÖ ist die Wahlrechtsreform vom November 1970 von entscheidender Bedeutung: Gemeinsam mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ wurde dieses Wahlrecht im Nationalrat beschlossen. Es sicherte auch kleineren politischen Gruppierungen das Überleben auf Parlamentsebene zu, eine wesentliche Erleichterung für die FPÖ, die erst mit Jörg Haider zur Mittelpartei aufstieg.

Natürlich stellt das bis heute so geltende Wahlrecht auch für andere kleinere Parteien eine Existenzgrundlage dar, da nunmehr demokratische Gleichheit hergestellt wurde, und kleinere Parteien, ähnlich wie die alten Großparteien oder Mittelparteien, mit rund 25.000 Stimmen ein Nationalratsmandat erreichen konnten. 1970 hatte die FPÖ für eines ihrer damals fünf Mandate noch mehr als 50.000 Stimmen benötigt, die ÖVP hingegen 26.000, die SPÖ nur 22.000.

Diese Wahlrechtsreform war nicht nur ein politisches Gegengeschäft für die Zustimmung der FPÖ unter Friedrich Peter zur Minderheitsregierung Kreisky. Die Sozialisten lösten damit auch ihre Zusage aus den Jahren 1963 und 1964 ein, zu der auch seit 1964 eine schriftlich festgehaltene Vereinbarung vorlag. So knüpfte das „Bundesgesetz vom 27. November 1970 über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung 1971)“ in vielen Punkten an den Antrag von SPÖ-Abgeordneten vom Juli 1963 an. Es entsprach in den Grundsätzen dem Konzept, das Tassilo Broesigke bereits kurz nach der Nationalratswahl des Jahres 1959 den Führungsgremien der FPÖ als Diskussionsgrundlage vorgelegt hatte. Einziger Unterschied zum Antrag aus dem Jahre 1963 war die Zahl der Abgeordnetensitze mit 183 statt mit 180. Die Einteilung in neun Wahlkreise – jedes Bundesland ein Wahlkreis – und in zwei Wahlkreisverbände – 1. Wien, Niederösterreich und Burgenland; 2. Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg – wurde unverändert übernommen.

Diese Wahlrechtsreform begünstigte nicht nur die FPÖ, sondern gab jeder Wählerstimme gleiches Gewicht und stellte für alle damaligen Parteien Chancengleichheit in der Wahlarithmetik her.

Weiterer Artikel: Die Ära Friedrich Peter
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