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10. Jänner 2024 | EU-Institutionen

Der Gerichtshof der Europäischen Union

... kurz erklärt

Der Gerichtshof (EuGH) ist das Rechtsprechungsorgan der EU und sein ihm zugewiesenes Aufgabengebiet ist die einheitliche Auslegung sowie Anwendung des Unionsrechts. Seine wichtigsten Befugnisse liegen etwa in den Entscheidungen über Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen einzelne EU-Mitgliedstaaten. Die Entscheidungen des EuGH sind für alle EU-Länder verbindlich.

Ein anderer wesentlicher Punkt seiner Tätigkeit ist das Vorabentscheidungsersuchen. Der EuGH arbeitet dabei mit allen Gerichten der Mitgliedstaaten, die für die Anwendung des Unionsrechts zuständig sind, zusammen. Um aber eine einheitliche Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, müssen nationale Gerichte sich an den EuGH wenden und ihn um eine Auslegung des Unionsrechts bitten, um etwa die Vereinbarkeit ihrer nationalen Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht prüfen zu können.

Vom Aufbau her besteht der EuGH aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht. Der Gerichtshof setzt sich aus 27 Richtern sowie neun Generalanwälten zusammen und umfasst damit einen Richter je EU-Land. Am Gericht dagegen sind derzeit 54 Richter tätig. Damit kommen aus jedem EU-Land zwei Richter. Zu erwähnen ist auch, dass die Generalanwälte die Richter in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Der EuGH ist zwar an die Vorschläge der Generalanwälte nicht gebunden, aber er folgt ihnen dennoch in drei von vier Fällen.

Zu guter Letzt sollte auch gesagt werden, dass die Überwachung der EU-Mitgliedstaaten bezüglich der Einhaltung ihrer Vertragsverpflichtungen natürlich auch zu einer politischen Eigendynamik im Fall des EuGH führt. In der Vergangenheit hat sich der Gerichtshof nämlich schon mehrmals als politisches Organ versucht und mit seinen in inhaltlicher Hinsicht durchaus diskussionswürdigen Urteilen unter anderem die Migrationspolitik der EU-Länder beeinflusst.

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