Das Europäische Parlament
... kurz erklärt
Das Europäische Parlament (EP) wird gemeinhin als die „demokratischste“ der vielen EU-Institutionen bezeichnet, weil es seit dem Jahr 1979 direkt gewählt wird. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Jedes Land organisiert den Wahlgang selbst und entsendet – je nach Bevölkerung – eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten.
Österreich stellt seit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union 19 Abgeordnete. Gleichzeitig wurde das EP durch den nun erfolgten Brexit von 751 auf 705 Sitze verkleinert. Die nun wegfallenden 46 Mandate werden in einer Reserve geparkt, bis der EU möglicherweise neue Mitgliedstaaten beitreten. Das Land mit den meisten Abgeordneten ist Deutschland, das über insgesamt 96 Sitze verfügt.
Ähnlich dem österreichischen Nationalrat organisieren sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments in politischen Fraktionen und nicht nach Mitgliedstaaten, obwohl sie im Idealfall die Interessen des eigenen Heimatlandes und seiner Bürger vertreten sollten.
Das Parlament hat jedoch – im Gegensatz zu nationalen Parlamenten – kein Initiativrecht. Die Gesetzesvorschläge kommen von der Kommission und müssen sowohl die Zustimmung des EP als auch des Rats der Europäischen Union finden. Das EP kann die Kommission nur auffordern, in einer bestimmten Angelegenheit tätig zu werden.
Das Plenum des EP tagt zwölfmal jährlich in Straßburg, während die Ausschüsse in Brüssel abgehalten werden und die Verwaltung hauptsächlich in Luxemburg sitzt.
Der freiheitliche Delegationsleiter Harald Vilimsky und eine große Anzahl weiterer Abgeordneter bezeichnen diese Situation als „Wanderzirkus, der den Steuerzahler jährlich rund 125 Millionen Euro kostet“. Sie fordern daher eine Zusammenlegung der Parlamentsstandorte.
Weiterführender Link: http://www.europarl.europa.eu/portal/de