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10. Jänner 2024 | EU-Institutionen

Das Europäische Parlament

... kurz erklärt

Das Europäische Parlament (EP) wird gemeinhin als die „demokratischste“ der vielen EU-Institutionen bezeichnet, weil es seit dem Jahr 1979 direkt gewählt wird. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Jedes Land organisiert den Wahlgang selbst und entsendet – je nach Bevölkerung – eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten.

Die kleinsten Staaten stellen aktuell mindestens sechs Abgeordnete, während Deutschland, als das größte EU-Land, 96 Mandatare entsendet. Allerdings soll das EP nach der kommenden Wahl von 705 auf 720 Sitze vergrößert werden. Die Sitze Österreichs im EP würden sich damit von derzeit 19 auf 20 erhöhen.

Ähnlich dem österreichischen Nationalrat organisieren sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments in politischen Fraktionen und nicht nach Mitgliedstaaten, obwohl sie im Idealfall die Interessen des eigenen Heimatlandes und seiner Bürger vertreten sollten. 

Das Parlament hat jedoch – im Gegensatz zu nationalen Parlamenten – kein Initiativrecht. Die Gesetzesvorschläge kommen von der Kommission und müssen in den meisten Fällen sowohl die Zustimmung des EP als auch des Rats der Europäischen Union erhalten. Das EP kann die Kommission nur auffordern, in einer bestimmten Angelegenheit tätig zu werden.

Das Plenum des EP tagt zwölfmal jährlich in Straßburg, während die Ausschüsse in Brüssel abgehalten werden und die Verwaltung hauptsächlich in Luxemburg sitzt.

Der freiheitliche Delegationsleiter Harald Vilimsky und eine große Anzahl weiterer Abgeordneter kritisieren diese Situation als für den Steuerzahler zu kostspielig. Sie fordern daher eine Zusammenlegung der Parlamentsstandorte zu einem einzigen Sitz.

Weiterführender Link: http://www.europarl.europa.eu/portal/de

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