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13. August 2024

Wählen mit Wahlkarte

Nationalratswahl 2024

Wer am Wahlsonntag (29.9.2024) wahrscheinlich nicht in seinem Wahllokal wählen kann (wegen Ortsabwesenheit, Dienstpflichten, aus gesundheitlichen Gründen …), beantragt rechtzeitig eine Wahlkarte! Spätentschlossene können dies noch bis Freitag, 27.9.2024, 12:00 Uhr tun.

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Gemeindeamt (bzw. Magistrat oder Wahlreferat in Wien). Für Ihren Termin im Amt benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein). Alternativ kann die Wahlkarte auch via Internet beantragt werden (https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/wahlkarte.html) und wird im Postweg zugestellt!

Die Wahlkarte eröffnet mehrere Möglichkeiten:

  • Mit Ihrer Wahlkarte können Sie am Wahlsonntag (29.9.2024) in jedem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich wählen. Bringen Sie Ihre unausgefüllte und unbenutzte Wahlkarte mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) in das Wahllokal mit. Achtung: Manche Wahllokale haben am Wahlsonntag nur vormittags geöffnet.
  • Vor dem Wahlsonntag können Sie mit Briefwahl wählen. Es fallen keine Portokosten an! Bedenken Sie dabei die Dauer des Postweges. Falls die Post zu spät kommen würde: Bei Magistraten und Bezirkshauptmannschaften kann Ihre persönlich unterfertigte und verschlossene Wahlkarte noch bis spätestens 29.9.2024 um 17.00 Uhr abgegeben werden.
  • Bei persönlicher Abholung Ihrer Wahlkarte im Amt können Sie auch gleich vor Ort wählen. Hierfür gelten alle Regeln der Briefwahl! Denken Sie auch im Amt daran, Ihren Stimmzettel unbeobachtet auszufüllen und alle Schritte der nachstehenden Anleitung zu befolgen, bevor sie Ihre zugeklebte und unterfertigte Wahlkarte wieder abgeben.

Fehler beim Ausfüllen führen meist dazu, dass die Wahlkarte ausgeschieden werden muss und Ihre Stimme unberücksichtigt bleibt! So wählen Sie richtig:

  • Entnehmen Sie Ihrer Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel und das Wahlkuvert.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie unbeobachtet sind.
  • Kreuzen Sie auf dem amtlichen Stimmzettel gut sichtbar die Partei Ihrer Wahl an.
  • Gerne können Sie auch Vorzugsstimmen für Kandidaten der von Ihnen gewählten Partei auf Bundes-, Landes- und Regionalebene auf dem amtlichen Stimmzettel ergänzen.
  • Sodann falten Sie den ausgefüllten Stimmzettel wieder zusammen.
  • Anschließend legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das verschließbare Wahlkuvert.
  • Kleben Sie das Wahlkuvert zu, bevor sie es in die Wahlkarte legen.
  • Das soeben zugeklebte Wahlkuvert legen Sie sodann zurück in die Wahlkarte.
  • Auf Ihrer Wahlkarte findet sich ein Feld für die Unterschrift (eidesstattliche Erklärung). Indiesem Feld müssen Sienoch persönlich unterschreiben.
  • Anschließend mussauchdie Wahlkarte zugeklebt werden.
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihre persönlichen Daten auf der Wahlkarte erkennbar sind.
  • Nun können Sie die korrekt unterfertigte und zugeklebte Wahlkarte entweder zur Post bringen oder aber unmittelbar bei Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft abgeben.

HIER geht es zur PDF-Version des Leitfadens für Beisitzer und Vertrauenspersonen der Sprengel- und Gemeindewahlbehörden

HIER geht es zur PDF-Version des Leitfadens für Beisitzer und Vertrauenspersonen der Bezirkswahlbehörden

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