Die FPÖ in der Volksanwaltschaft
Lesen Sie kurz und prägnant zusammengefasst das Wesentliche dazu.
Die Volksanwaltschaft wurde im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung eingerichtet. Gemäß der österreichischen Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied zu nominieren. Dieses Recht steht daher nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl im Jahr 2019 auch der FPÖ zu. Mit Juli 2019 begann zudem die achte Funktionsperiode seit 1977. Der Sitz der Volksanwaltschaft ist in Wien.
Pläne für einen „Ombudsmann“ für Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartner im Umgang mit den staatlichen Behörden gab es schon kurz nach der Gründung der Zweiten Republik. Aber erst im Jahr 1977 stimmten alle Abgeordneten des österreichischen Nationalrates dem Bundesgesetz über die Volksanwaltschaft zu. Die ersten drei Volksanwälte waren Robert Weisz, Franz Bauer und Gustav Zeillinger, wobei Zeillinger von der FPÖ – damals wie heute die drittstärkste Partei im Nationalrat – nominiert wurde. Die drei Volksanwälte nahmen am 1. Juli 1977 ihre Arbeit auf.
Ein Volksanwalt ist unabhängig und unabsetzbar
Die Volksanwälte werden vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Die Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte sind unabhängig und unabsetzbar. Die Volksanwaltschaft hat grundsätzlich die Verpflichtung, jeden behaupteten oder vermuteten Missstand in der Verwaltung zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung sowie die allenfalls getroffenen Maßnahmen mitzuteilen. Die Beschwerde ist gebührenfrei. Die Volksanwaltschaft kann aber auch von Amts wegen tätig werden.
Seit 1. Juli 2019 stellt die FPÖ mit Walter Rosenkranz (Bild) abermals einen der drei Volksanwälte. Er ist auf Bundesebene unter anderem für das Polizei- und Asylrecht sowie für Schulen und Universitäten zuständig. Auf Landesebene prüft Walter Rosenkranz beispielsweise Verkehrsangelegenheiten. Von der FPÖ wurden seit dem Jahr 1977 insgesamt sieben Volksanwälte nominiert: Neben Gustav Zeillinger und Walter Rosenkranz waren dies in chronologischer Reihenfolge Helmuth Josseck, Horst Schender, Ewald Stadler, Hilmar Kabas und Peter Fichtenbauer.