Die FPÖ im Nationalratspräsidium
Lesen Sie kurz und prägnant zusammengefasst das Wesentliche dazu.
Neben 30 Nationalratsabgeordneten und 11 Bundesräten stellt die FPÖ mit Norbert Hofer (Bild) aktuell den Dritten Präsidenten des Nationalrates. Dieser ist als Abgeordneter zum Nationalrat gleichzeitig Mitglied des Freiheitlichen Parlamentsklubs. Abgesehen von einer kurzen Unterbrechung in den Jahren 2006 bis 2008 wählte der Nationalrat seit 1983 kontinuierlich einen der drei Nationalratspräsidenten aus den Reihen der FPÖ.
Nationalratspräsidium wird vom Nationalrat gewählt
Am Beginn einer Gesetzgebungsperiode wählt der Nationalrat – der gemeinsam mit dem Bundesrat für die Gesetzgebung des Bundes zuständig ist – aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten Präsidenten und den Dritten Präsidenten. Diese bilden das Präsidium des Nationalrates. Der Präsident leitet die Geschäfte des Nationalrates, vertritt den Nationalrat nach außen, beruft ihn zu Sitzungen ein und führt mit den anderen beiden Präsidenten abwechselnd den Vorsitz in den Nationalratssitzungen. Politische Praxis in der Zweiten Republik war bisher, dass die drei Parteien, die im Nationalrat am stärksten vertreten sind, Vorschläge für die Besetzung der Präsidentinnen oder Präsidenten machen. Meist folgt das Plenum bei der Wahl diesen Vorschlägen.
Erstmals seit 1945 konnte die FPÖ das Amt des Dritten Nationalratspräsidenten im Jahr 1983 mit Gerulf Stix besetzen. Ihm folgten als freiheitliche Mitglieder des Nationalratspräsidiums Siegfried Dillersberger, Heide Schmidt, Herbert Haupt, Wilhelm Brauneder, Thomas Prinzhorn, Martin Graf, Anneliese Kitzmüller und Norbert Hofer. In den Jahren 1999 bis 2002 stellte die FPÖ zudem mit Thomas Prinzhorn bisher das einzige Mal den Zweiten Präsidenten des Nationalrates. Als Kollegium sind die drei Präsidenten des Nationalrates zur Vertretung des Bundespräsidenten sowohl im Falle einer längeren Verhinderung des Staatsoberhaupts als auch bei dessen Tod oder Absetzung berufen. Somit haben die Präsidenten des Nationalrates formal die zweithöchste Stellung in der Republik Österreich.