Die FPÖ im Bundesrat
Lesen Sie kurz und prägnant zusammengefasst das Wesentliche dazu.
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat sowie dem Bundesrat als die parlamentarische Vertretung der Bundesländer. Beide sind gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Die Wahlpartei FPÖ ist im Parlament in Wien durch den Freiheitlichen Parlamentsklub vertreten, wobei dieser aufgrund des Zweikammersystems aus einer Nationalrats- und einer Bundesratsfraktion besteht.
Bundesrat vertritt die Interessen der neun Bundesländer im Parlament
Der Bundesrat vertritt als Länderkammer im Gesetzgebungsprozess die Interessen der neun österreichischen Bundesländer und hat ein Einspruchsrecht bei Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates. Prinzipiell entscheidet die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes, wie viele Bundesräte die einzelnen Bundesländer nach Wien entsenden. Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Bundesrat aber nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen geschickt – entscheidend ist dabei das Stärkeverhältnis der Parteien im jeweiligen Landtag. Der Bundesrat hat deshalb auch keine Gesetzgebungsperiode, sondern er tagt seit 1945 permanent. Derzeit hat der österreichische Bundesrat 61 Mitglieder.
Um ihre Aufgaben arbeitsteilig zu bewältigen, haben die Bundesräte die Möglichkeit, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Dazu sind mindestens fünf Mitglieder oder ein Beschluss des Bundesrates nötig. Der freiheitlichen Bundesratsfraktion gehören aktuell 11 Mandatare an. Geleitet wird die Fraktion der FPÖ im Bundesrat durch einen Fraktionsvorsitzenden, wobei diese Position derzeit vom Tiroler Bundesrat Christoph Steiner (Bild) ausgefüllt wird. Wie auch für die Abgeordneten zum Nationalrat gilt für alle Mitglieder der freiheitlichen Bundesratsfraktion der Grundsatz des freien Mandats. Das heißt, dass keiner der Bundesräte bei der Ausübung seines Amtes an einen Auftrag vonseiten der Fraktion gebunden ist.