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10. Jänner 2024 | EU-Institutionen

Die Europäische Zentralbank

... kurz erklärt

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank der 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro als offizielle Währung eingeführt haben. Sie soll vor allem die Preisstabilität im Euroraum gewährleisten und damit die Kaufkraft der gemeinsamen Währung erhalten. Die EZB ist als supranationale Institution somit das „Herzstück“ des Eurosystems.

Die wichtigsten Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank sind einerseits das Direktorium und andererseits der EZB-Rat. Dem Direktorium, das den Präsidenten sowie fünf weitere Mitglieder umfasst, obliegt die Leitung der Bank. Alle Direktoriumsmitglieder werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ausgewählt und ernannt. Aktuell ist die Französin Christine Lagarde die Präsidentin der Zentralbank. Der EZB-Rat dagegen ist das oberste Beschlussorgan. Er umfasst die sechs Mitglieder des Direktoriums sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedstaaten des Euroraums und erlässt die Leitlinien und Beschlüsse, die zur Erfüllung der wesentlichen Aufgaben notwendig sind, die der EZB und dem Eurosystem übertragen wurden.

Diese grundlegenden Aufgaben der EZB und des Eurosystems bestehen darin, die Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Eurogebiets zu halten und zu verwalten sowie das reibungslose Funktionieren der Zahlungs- und Abwicklungssysteme zu fördern.

Diese weitreichenden Befugnisse der EZB, die de jure unabhängig ist, rufen natürlich auch Kritiker auf den Plan. So wird die EZB für die Zentralisierungstendenzen im Finanzsektor verantwortlich gemacht und ihr wird vorgeworfen, durch ihr Staatsanleihekaufprogramm die enorme Staatsverschuldung im Euroraum zu finanzieren. Der jahrelange Niedrigzinskurs hat zur aktuellen Inflationswelle geführt, wodurch die Sparguthaben massiv entwertet wurden.

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