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10. Jänner 2024 | EU-Institutionen

Die Europäische Kommission

... kurz erklärt

Ihr sollte nach dem Grundgedanken des Institutionengefüges ungefähr die Funktion der Exekutive zukommen. Über diese rein ausführende Tätigkeit hinaus steht der Kommission allerdings auch das alleinige Initiativrecht im Gesetzgebungsverfahren zu. Deshalb ist kritisch zu hinterfragen, ob das im demokratischen System vorgesehene Prinzip der Gewaltenteilung für den Staatenverbund der Europäischen Union gewahrt ist.

Die Europäische Kommission betrachtet sich selbst auch als die sogenannte „Hüterin der Verträge“, was sich in ihrer Klagebefugnis gegen Staaten widerspiegelt, die gegen das geltende EU-Recht verstoßen. In diesen Bereich fallen beispielsweise die Fälle, in denen Richtlinien nicht oder nicht zeitgerecht in nationales Recht umgesetzt wurden.

Die derzeit 27 Mitglieder der Kommission – die Kommissarinnen und Kommissare – werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und vom Europäischen Parlament nach einem Hearing bestätigt. Aktuell stellt Österreich mit Johannes Hahn seit 2019 den EU-Kommissar für Haushalt und Verwaltung. Die einzelnen Kommissare sollen in ihren Entscheidungen unabhängig sein und nur die gemeinsamen Interessen der Union vertreten – und nicht die ihrer jeweiligen EU-Herkunftsländer.

Ihre Amtszeit deckt sich mit der fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments.

Derzeit wird die Kommission von einer Präsidentin geleitet, wobei dies Ursula von der Leyen aus Deutschland ist. Die Präsidentin beziehungsweise der Präsident kann auch die Ressortverteilung festlegen und einzelne Kommissare entlassen.

Die EU-Kommission ist eines der Hauptziele der Kritik an der EU, da sie mit ihren derzeit über 30.000 Mitarbeitern die Zentrale des Brüsseler Bürokratieapparates darstellt.

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