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28. Februar 2018 | Bildung, Konsumentenschutz, Wien

Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Ab 25. Mai 2018 verbindlich anzuwenden!

In einer Schulung am 28. Februar 2018 informierte das Freiheitliche Bildungsinstitut über die neuen Anforderungen an Datenschutz und Datenverarbeitung im Rahmen der DSVGO.

Hier die wichtigsten Eckpunkte:

Ab 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) verbindlich anzuwenden. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, z.B. die Art und Weise, wie ein Unternehmen Kundendaten speichern und verarbeiten darf. Die Verordnung gilt für Ein-Personen Unternehmen genauso wie für Großbetriebe in den EU-Mitgliedstaaten. Bei Verfehlungen drohen hohe Strafen, im Extremfall bis zu 20 Millionen Euro.

Es geht um jede Art von personenbezogenen gespeicherten Datensätzen und ist daher für sehr viele Unternehmer umzusetzen. Datenverwendung zu privaten Zwecken ist kein Thema.

Dringender Appell des Freiheitlichen Bildungsinstituts: Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre gespeicherten Daten und treffen Sie Maßnahmen, diese technisch und organisatorisch anzupassen, wenn das noch nicht passiert ist. Stellen Sie sicher, dass Sie zukünftig ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, legen Sie ein Datenschutzhandbuch auf und implementieren Sie datenschutzrechtliche Voreinstellungen und ernennen Sie, wenn sie mit sogenannten „sensiblen Daten“ umgehen, einen geschulten Datenschutzbeauftragten.

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