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10. Jänner 2024 | EU-Institutionen

Der Rat der Europäischen Union

... kurz erklärt

Dies ist die offizielle Bezeichnung für den EU-Ministerrat, der gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig ist. Er ist neben dem Europäischen Rat die zweite intergouvernementale Institution der EU. Der Ministerrat setzt sich – je nach Thema der Sitzung – aus den dafür zuständigen nationalen Ministern beziehungsweise Bevollmächtigten jedes Mitgliedstaates zusammen.

Die Ratspräsidentschaft, also der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, ist rotierend und obliegt für jeweils sechs Monate einem der 27 Mitgliedstaaten. Österreich war zuletzt im zweiten Halbjahr 2018 an der Reihe. Dies geschah damit zum dritten Mal seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995. Das jeweils den Vorsitz führende Land soll zusammen mit seinem Vorgänger und Nachfolger die Kontinuität der laufenden gesetzgeberischen Tätigkeit sicherstellen. Aktuell steht Ungarn dem Rat der Europäischen Union vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 vor.

Der Ministerrat beschließt in rund 80 Prozent der Fälle mit qualifizierter Mehrheit. Diese, oft auch „Doppelte Mehrheit“ genannt, kommt so zustande: Mindestens 55 Prozent der Mitglieder des Rates (also mindestens 15 Mitgliedstaaten) müssen dafür stimmen. Gleichzeitig müssen sie zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Union repräsentieren.

Ein Kritikpunkt dabei betrifft die fehlende Transparenz. Viele Treffen der 27 Minister finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wodurch nicht nachvollziehbar ist, ob ein Minister tatsächlich der in seinem Heimatland vertretenen Haltung folgt. Allerdings hat der EU-Ministerrat schon umstrittene Ideen oder Vorhaben des Europäischen Parlaments unterbunden und sich so letztendlich auch als Hüter der nationalen Interessen der Mitgliedstaaten präsentiert.

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