Der Europäische Rat
... kurz erklärt
Der Europäische Rat ist das Gremium der gewählten Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Union festlegt und nicht mit dem Rat der Europäischen Union verwechselt werden darf. Er ist damit die höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten. Ihm sitzt ein Präsident vor, der die EU nach außen hin vertritt.
Obwohl er sich mit komplexen Themen befasst, die auf einer niedrigeren Ebene der EU oder im Rahmen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können, ist er im Gegensatz zum Rat der Europäischen Union nicht an der alltäglichen Rechtsetzung beteiligt.
Auch die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird im Europäischen Rat definiert. Er ernennt wichtige Führungsfunktionen wie den Präsidenten der Europäischen Zentralbank oder auch den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und nominiert den Präsidenten der Kommission.
Der Europäische Rat entscheidet grundsätzlich im Konsens und damit ohne ausdrückliche Gegenstimme. Erst mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 ging man in einigen Bereichen vom Konsenserfordernis ab und führte die Möglichkeit der Mehrheitsentscheidung ein.
Davon unberührt blieben bisher noch die sensiblen Bereiche der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie die EU-Mitgliedschaften, die EU-Finanzen und die Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften über indirekte Besteuerung. Auch gewichtige Vorhaben in den Bereichen Justiz und Inneres (die Europäische Staatsanwaltschaft als Beispiel) sowie Soziales bleiben bisher ausgeklammert. Das Konsenserfordernis ist vor allem für kleine Staaten wie Österreich wichtig, um gehört zu werden. Es scheint daher bedenklich, dass eine Aufweichung zugunsten der Mehrstimmigkeit immer wieder diskutiert wird.