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17. Juli 2016 | Bücher

Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht

Eine Dokumentation des Kampfes um dieses parlamentarische Kontrollinstrument

Die 2015 erfolgte Einigung im österreichischen Nationalrat, den parlamentarischen Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht einzurichten, gilt für viele als „Meilenstein“, der die eminente demokratiepolitische Bedeutung unterstreicht.

Dieses Gesetz hat erst den Hypo-Untersuchungsausschuss ermöglicht. Insofern lag es nahe, dies in einem Buch festzuhalten, was der Klubdirektor des freiheitlichen Parlamentsklubs, Norbert Nemeth und der Büroleiter HC Straches, Reinhard Teufel, in einer Autorengemeinschaft getan haben.

In dem nun vorliegenden Werk, das vom freiheitlichen Bildungsinstitut publiziert wird, versuchen die Autoren eine Brücke zu schlagen, von den Anfängen im Verfassungskonvent über die mediale Diskussion von Meinungsmachern und Entscheidungsträgern dieser Republik bis hin zum programmatischen Niederschlag in den Positionspapieren der im Nationalrat vertretenen Fraktionen. Darüber hinaus wird die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern dargestellt und verglichen.

Der anerkannte Verfassungsrechtsexperte Andreas Hauer betont im Vorwort zum Buch: „Norbert Nemeth und Reinhard Teufel haben den langen Kampf um das Minderheitsrecht auf Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen umfang- und kenntnisreich dokumentiert und in zahlreiche Wechselbezüge eingebettet.“

Nemeth und Teufel zeigen auf, dass in parlamentarischen Regierungssystemen, in denen die Regierung über eine Mehrheit im Parlament verfügt, Kontrollrechte eben nur dann effektiv eingesetzt werden können, wenn sie auch einer Minderheit zur Verfügung stehen – oder die Mehrheit bereit ist, Kontrolle zuzulassen.

Sie verweisen darauf, dass die vornehmste Aufgabe des Parlaments die Gesetzgebung bleibe. „Dennoch musste sichergestellt werden, dass auch der parlamentarischen Kontrolle der Tätigkeit der Regierung und Verwaltung wirksame Instrumente zur Verfügung gestellt werden“, so die Autoren. Damit werde jene „Qualität des Regierungsprozesses im umfassendsten Sinne“ sichergestellt, die der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer einst gefordert hatte. 

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