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Die FPÖ im Nationalrat

Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat, der die parlamentarische Vertretung der Bundesländer ist. Beide sind gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Die FPÖ ist im Parlament durch den Freiheitlichen Parlamentsklub vertreten, wobei dieser aufgrund des Zweikammersystems aus einer Nationalrats- und einer Bundesratsfraktion besteht.

Die zentrale Aufgabe des Nationalrates ist die Einbringung, Vorberatung und Beschlussfassung von Gesetzen sowie die Kontrolle der österreichischen Bundesregierung. Dieser kann der Nationalrat das Vertrauen entziehen, was zur Amtsenthebung der gesamten Bundesregierung oder einzelner Vertreter führen kann. Dem Nationalrat gehören 183 Abgeordnete an, die für eine fünfjährige Gesetzgebungsperiode gewäht werden. Es kann jedoch zu vorgezogenen Neuwahlen des Nationalrates kommen, beispielsweise dann, wenn die Regierungsparteien ihre Zusammenarbeit beenden. Zu Beginn einer Legislaturperiode wählt der Nationalrat ein Präsidium, das aus dem Präsidenten des Nationalrats, dem Zweiten Präsidenten und dem Dritten Präsidenten besteht.
Die FPÖ stellt aktuell im Nationalrat 30 Mandatare. Geleitet wird die Nationalratsfraktion von einem Klubobmann.

Der Klubstatus der FPÖ rührt daher, dass sich laut Gesetz mindestens fünf Abgeordnete zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode zu einem parlamentarischen Klub zusammenschließen können. Von dieser Klubstärke hängen auch einige parlamentarische Rechte ab, wie etwa das Verlangen nach einer Dringlichen Anfrage oder einer Sondersitzung des Nationalrates. Ein Grundprinzip der repräsentaiven Demokratie ist das freie Mandat. Das heißt, dass Abgeordnete bei ihrer Tätigkeit grundsätzlich an keinen Auftrag der Klubführung gebunden sind.

Die Zuständigkeiten der Abgeordneten für die einzelnen Politikfelder werden aufgeteilt und dabei einem Bereichssprecher übertragen. Dieser sowie weitere Abgeordnete sitzen auch in den parlamentarischen Ausschüssen, in denen im Allgemeinen die vertiefende Diskussion über aktuelle Gesetzesmaterien stattfindet, Gesetzesentwürfe vorbereitet oder bestimmte Vorgänge überprüft werden. Besonders wichtige Staatsangelegenheiten werden im Hauptausschuss behandelt, in dem Mitglieder des Nationalrats und Mitglieder der Bundesregierung vertreten sind.

Die Mitglieder des Nationalrates werden nach einem Verhältniswahlrecht gewählt, bei dem die Anzahl der Mandate proportional zum prozentualen Stimmenanteil der Parteien erfolgt. Aktuell sind im österreichischen Nationalrat fünf Parteien vertreten.

 

Die Funktion des Klubobmannes des Freiheitlichen Parlamentsklubs wird seit Beginn der neuen Gesetzgebungsperiode des Nationalrates im Oktober 2019 von Herbert Kickl (Bild) ausgeübt.

Alle freiheitlichen Klubobleute seit der Parteigründung finden Sie in der Liste der Klubobleute.

Eine Liste der Nationalratsabgeordneten und Bereichssprecher der Freiheitlichen Partei Österreichs finden Sie auf der Website der FPÖ: fpoe.at/team/parlamentsklub/nationalrat/bereichssprecher/.

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